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| Pressemitteilung vom 21.06.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Hundebiss in der Südwestpfalz: Welche Regeln gelten für Halter in Rheinland-Pfalz? |
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| Ein Vorfall in Höheinöd, bei dem ein elfjähriger Junge von mindestens einem Berner Sennenhund gebissen wurde, wirft Fragen zur Verantwortung und den Pflichten von Hundehaltern auf. Die Behörden haben bereits erste Maßnahmen ergriffen. |
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Höheinöd. Nachdem ein elfjähriger Junge in der Südwestpfalz schwer durch einen Hund verletzt wurde, haben die zuständigen Behörden umgehend reagiert. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben, Felix Leidecker, teilte mit, dass für die beteiligten Hunde eine Leinen- und Maulkorbpflicht angeordnet wurde. Die örtliche Ordnungsbehörde ist für das weitere Verfahren verantwortlich. Zum Zeitpunkt des Vorfalls befanden sich vier Berner Sennenhunde auf dem Gelände. Im äußersten Fall könnten die Tiere dem Halter entzogen werden, so Leidecker. Eine Begutachtung der Hunde wurde bereits in Auftrag gegeben.
Welche Pflichten haben Hundehalter?
Hundehalter in Deutschland sind verpflichtet, ihre Tiere artgerecht zu halten und so zu beaufsichtigen, dass keine Gefahr ausgeht. Zudem müssen Hunde steuerlich angemeldet sein. Für verursachte Schäden haften die Halter. In einigen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, jedoch nicht in Rheinland-Pfalz.
Was gilt in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz ist der Hundeführerschein für private Hundehalter nicht verpflichtend. Alexa Bach, Präsidentin der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz, erklärt: "Er dient dazu, zu prüfen und zu vermitteln, wie Besitzer ihr Tier, dessen Verhalten und Körpersprache richtig einschätzen können und ob sie in der Lage sind, Risiken im Alltag zu erkennen und zu vermindern." Der Hundeführerschein besteht aus einer theoretischen und praktischen Prüfung und kann freiwillig erworben werden. Der Sachkundenachweis ist dagegen verpflichtend für die Haltung gefährlicher Hunde.
Wie viele Hundebisse passieren in Rheinland-Pfalz?
Laut der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) wurden 2025 insgesamt 358 Beißvorfälle registriert, 2024 waren es 388. Mangelnde Sachkunde und fehlende Grenzsetzung sind Faktoren, die das Risiko erhöhen können. Die Landestierärztekammer empfiehlt eine stärkere Vermittlung von Sachkunde, klare Regeln für den Umgang von Kindern mit Hunden und Sensibilisierung für die Bedürfnisse der Tiere.
Wann gilt ein Hund als gefährlich?
Gefährlich sind laut ADD Hunde, die bissig sind, Wild oder Vieh hetzen oder reißen, Menschen aggressiv anspringen oder eine übermäßige Kampfbereitschaft zeigen. Bestimmte Rassen gelten grundsätzlich als gefährlich, Berner Sennenhunde gehören in Rheinland-Pfalz nicht dazu. Für das Halten eines gefährlichen Hundes ist eine behördliche Erlaubnis notwendig. Aktuell sind 851 gefährliche Hunde in Rheinland-Pfalz gemeldet. (dpa/bearbeitet durch Red)
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