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| Pressemitteilung vom 11.06.2026 |
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| Wirtschaft |
| Neuwied stellt juristischen Widerstand gegen FOC-Erweiterung ein |
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| Die Stadt Neuwied hat sich lange gegen die geplante Erweiterung des Factory Outlet Centers in Montabaur gewehrt. Doch nun empfiehlt die Verwaltung, auf eine weitere Klage zu verzichten. Die Erfolgsaussichten seien gering, so die Einschätzung der Rechtsabteilung. |
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Neuwied/Montabaur. Die geplante Erweiterung des Factory Outlet Centers (FOC) in Montabaur stößt weiterhin auf Ablehnung seitens der Stadt Neuwied. Trotz dieser kritischen Haltung rät die Verwaltung dem Stadtrat, keine weitere Normenkontrollklage einzureichen. Nach umfassender Prüfung schätzt die Rechtsabteilung die Erfolgsaussichten als sehr gering ein.
Seit Jahren sieht man in Neuwied großflächige Einzelhandelsansiedlungen auf der grünen Wiese kritisch. Diese stehen in Konkurrenz zu den gewachsenen Innenstädten, ziehen Kaufkraft ab und beeinträchtigen deren Entwicklung merklich. Daher hat sich die Stadt sowohl im Raumordnungs- als auch im Bebauungsplanverfahren mehrfach gegen die Planungen ausgesprochen.
"Unsere Haltung hat sich nicht geändert. Wir lehnen die Erweiterung des Outlet-Centers weiterhin ab und hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung hier eine andere Entscheidung trifft", betont Oberbürgermeister Jan Einig. "Starke Innenstädte sind für die Lebensqualität, den Einzelhandel und die Zukunft unserer Städte von großer Bedeutung. Deshalb haben wir uns in den vergangenen Jahren intensiv gegen die Erweiterungspläne eingesetzt."
Allerdings lassen die rechtlichen Rahmenbedingungen kaum Aussicht auf einen erfolgreichen Ausgang eines Normenkontrollverfahrens erkennen. Dies liegt vor allem an aktuellen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz. Erhebliche Beeinträchtigungen benachbarter Innenstädte werden erst angenommen, wenn mindestens zehn Prozent Umsatz abfließen. Einen entsprechenden Nachweis kann die Stadt Neuwied jedoch nicht führen.
"Wir müssen zwischen politischer Bewertung und juristischen Erfolgsaussichten unterscheiden", erklärt Jan Einig. "Auch wenn wir die Erweiterung weiterhin ablehnen, wäre es nicht verantwortungsvoll, erhebliche finanzielle Mittel für einen Rechtsstreit einzusetzen, der nach Einschätzung unserer Juristen kaum zu gewinnen ist."
Auch die Stadt Koblenz teilt diese Einschätzung. Nach eigener Prüfung hat sie beschlossen, keinen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan einzureichen. Dabei gehen die dort zugrunde gelegten Gutachten teilweise sogar von noch stärkeren Auswirkungen auf den örtlichen Einzelhandel aus als in Neuwied. Andere betroffene Kommunen verzichten ebenfalls auf weitere rechtliche Schritte. PM/Red |
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| Pressemitteilung vom 11.06.2026 |
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