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Pressemitteilung vom 14.04.2026
Region
Geflügelhalter im Kreis Neuwied zur Vorsicht aufgerufen
Die Newcastle-Krankheit, eine hochansteckende Virusinfektion bei Geflügel, sorgt derzeit in Deutschland für Besorgnis. Während die Krankheit bislang nur in Brandenburg und Bayern aufgetreten ist, ruft das Veterinäramt im Kreis Neuwied zu erhöhter Wachsamkeit auf.
Symbolbild: Pixabay.Kreis Neuwied. Die Veterinäre des Gesundheitsamtes des Landkreises Neuwied machen auf die sogenannte Newcastle-Krankheit aufmerksam, die aktuell in Hühner- und Putenhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt wurde. Amtstierärztin Marie Kesten vom Referat Amtstierärztlicher Dienst und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung betont: "Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wurden im Februar 2026 gleich mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit festgestellt. Im Kreis Neuwied ist bislang allerdings kein Fall aufgetreten. Aufgrund des dynamischen Seuchengeschehens und der hohen Ansteckungsfähigkeit ist jedoch erhöhte Vorsicht geboten."

Angesichts der aktuellen Ausbrüche erinnert das Veterinäramt an die verpflichtende Impfung gegen die Newcastle-Krankheit. In Deutschland besteht eine gesetzliche Impfpflicht für Hühner und Puten, unabhängig von der Bestandsgröße. Landrat Achim Hallerbach appelliert: "Wir bitten alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, den Impfstatus ihrer Tiere umgehend zu überprüfen und fehlende oder fällige Impfungen entsprechend den Angaben des Impfstoffherstellers nachzuholen. Erinnern möchten wir auch an die Bedeutung von Biosicherheitsmaßnahmen."

Die Newcastle-Krankheit ähnelt in ihren Symptomen der Geflügelpest und kann Atemnot, Durchfall und eine verminderte Legeleistung verursachen. Die Übertragung erfolgt durch direkten und indirekten Kontakt zwischen Tieren. Daher sind konsequente Biosicherheitsmaßnahmen entscheidend, um eine Verbreitung des Erregers zu verhindern. Kontakte zwischen gehaltenen Vögeln und Wildvögeln sollten vermieden werden, und Futterstellen müssen vor Wildvögeln geschützt sein. Auch bestandseigene Schutzkleidung und getrenntes Schuhwerk in den Ställen sind empfehlenswert.

Marie Kesten erläutert weiter: "Ebenso wichtig ist es, die Tiere regelmäßig auf Krankheitsanzeichen zu kontrollieren und bei Auffälligkeiten umgehend den Bestandstierarzt zu informieren. Auch in geimpften Herden sollte bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen unverzüglich der Bestandstierarzt hinzugezogen werden."

Obwohl die Newcastle-Krankheit auf Menschen übertragbar ist, gilt sie als ungefährlich. Bei seltenem intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel kann es zu einer mild verlaufenden Bindehautentzündung kommen. PM/Red
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