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| Nachricht vom 01.04.2026 |
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| Region |
| Frühjahrsputz im Garten: So entsorgen Sie richtig |
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| Der Frühling bringt nicht nur blühende Pflanzen, sondern auch die Notwendigkeit mit sich, den Garten auf Vordermann zu bringen. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied gibt nützliche Hinweise zur korrekten Entsorgung typischer Frühjahrsabfälle. Hier erfahren Sie, wie Sie alte Reifen, Grünschnitt und mehr umweltgerecht loswerden. |
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Kreis Neuwied. Endlich werden die Tage wieder länger, heller und wärmer. Der Frühling ist da und mit ihm die Zeit, um Hof, Balkon oder Garten wieder in Schuss zu bringen. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied gibt hilfreiche Tipps, wie typische Frühjahrsabfälle korrekt entsorgt werden können.
Der Reifenwechsel – was tun mit abgefahrenen Reifen?
Rund um Ostern steht der Reifenwechsel an. Wohin aber mit den alten Winterreifen? Diese gehören nicht zum Sperrmüll. Stattdessen sollten Reifen, mit oder ohne Felge, gegen eine Gebühr am Wertstoffhof abgegeben werden. Ölverschmutzte Lappen, die beim Autofrühjahrsputz anfallen, sind schadstoffbelastet und dürfen weder im Restmüll noch im Altkleidercontainer entsorgt werden. Sie müssen beim Schadstoffmobil abgegeben werden, das zweimal wöchentlich auf den Wertstoffhöfen im Landkreis anzutreffen ist. Die Termine sind auf der Rückseite des Abfuhrkalenders zu finden.
Ab ins Beet!
Blumen wie Krokusse, Hyazinthen und Tulpen kündigen die Gartensaison an. Wer sein Beet neu anlegt oder umgestaltet, muss auch altes Material entsorgen. Unkrautflies kann in kleinen Mengen über die Restmülltonne entsorgt oder gegen Gebühr am Wertstoffhof abgegeben werden. Rindenmulch und Blumenerde gehören in die Biotonne oder bei größeren Mengen zum Wertstoffhof in Linkenbach. Zierkies darf nicht über die Tonnen entsorgt werden, kann aber gebührenpflichtig am Wertstoffhof abgegeben werden. Auch alte Hochbeete müssen selbst angeliefert werden und gelten nicht als Sperrmüll. Hecken- und Strauchschnitt sowie Äste bis acht Zentimeter Durchmesser können kostenfrei bei den Wertstoffhöfen oder auf den Astsammelplätzen der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden. Alternativ kann Grünschnitt zur dreiwöchigen Grünschnittabfuhr angemeldet werden. Beim Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zum Vogelschutz während der Brutzeiten zu beachten.
Der Rasen ruft – es wird wieder gemäht
Rasenschnitt darf entweder über die Biotonne oder im Rahmen der Grünschnittabfuhr entsorgt werden. Alternativ kann er gebührenfrei am Wertstoffhof abgegeben werden. Sollte der Rasenmäher defekt sein, ist die richtige Entsorgung wichtig. Benzinbetriebene Rasenmäher gelten als "Schrott" und elektronische Modelle als "E-Schrott". Beide können zur Abholung angemeldet oder am Wertstoffhof abgegeben werden.
Die Gartenmöbel hervorholen
Überschüssige Lacke oder Öle, die beim Renovieren von Gartenmöbeln übrig bleiben, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Diese Schadstoffe gehören nicht in den Restmüll, sondern zum Schadstoffmobil. Besonders Leinöl kann sich bei höheren Temperaturen selbst entzünden. Kaputte Gartenmöbel können kostenlos als Sperrmüll am Wertstoffhof abgegeben oder zur Abholung angemeldet werden. Vor der Entsorgung sollte geprüft werden, ob Gegenstände weitergegeben oder repariert werden können. Repaircafés und Tauschbörsen bieten hier Möglichkeiten.
Für weitere Informationen und bei Fragen steht die Abfallberatung zur Verfügung oder das Abfall-ABC auf der Website abfall-nr.de kann konsultiert werden. |
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