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| Pressemitteilung vom 30.03.2026 |
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| Region |
| Rückkehr der Newcastle-Krankheit: Impfpflicht für Geflügel im Fokus |
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| Die hochansteckende Newcastle-Krankheit ist nach rund 30 Jahren wieder in Deutschland aufgetreten. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) erinnert daher an die bestehende Impfpflicht für Hühner und Puten. Diese Maßnahme soll helfen, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. |
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Hachenburg. In Deutschland sind nach langer Zeit erneut Fälle der Newcastle-Krankheit bei Geflügel bekannt geworden. Aus diesem Anlass weist das Landesuntersuchungsamt (LUA) auf die gesetzliche Impfpflicht hin. Alle Hühner und Puten müssen gegen die Newcastle-Krankheit geimpft werden, was auch für Hobby- und Kleinstbestände gilt. Die Impfungen sollen gemäß den Angaben des Impfstoffherstellers wiederholt werden, um einen zuverlässigen Impfschutz zu gewährleisten.
Geflügelbesitzer sind verpflichtet, Nachweise über die durchgeführten Impfungen zu führen. Zudem dürfen Hühner und Puten nur mit einer tierärztlichen Bescheinigung, die die ordnungsgemäße Impfung bestätigt, auf Geflügelmärkte oder -ausstellungen verbracht werden. Verstöße gegen die Impfpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbußen belegt werden. Im Falle einer Infektion anderer Bestände durch nicht geimpfte Tiere sind Regressforderungen möglich.
Die Impfung kann über Trinkwasser oder Aerosolspray erfolgen, wobei alle drei Monate Wiederholungsimpfungen notwendig sind. Eine Einzeltierimpfung per Injektion bietet eine länger andauernde Immunität, erfordert jedoch anfänglich eine Auffrischung nach vier Wochen und danach jährliche Wiederholungen. PM/Red |
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| Pressemitteilung vom 30.03.2026 |
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