NR-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied
Pressemitteilung vom 28.03.2026
Rheinland-Pfalz
Fahrradabstellmöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern: Was Mieter wissen sollten
In städtischen Wohnanlagen stellt sich oft die Frage nach sicheren Abstellplätzen für Fahrräder. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. gibt Auskunft über die Rechte und Pflichten von Mietern und Eigentümern.
Symbolbild: Pixabay.Dirmstein. In vielen Städten nutzen immer mehr Menschen das Fahrrad als Fortbewegungsmittel. Doch besonders in größeren Wohnanlagen ist das sichere Abstellen der Räder eine Herausforderung. Öffentliche Parkflächen an Laternenmasten oder Zäunen bieten keine ausreichende Sicherheit vor Diebstahl oder Vandalismus, weshalb viele Bewohner ihre Fahrräder lieber im Gebäude unterbringen möchten.

Axel Ewen, Vorstandsmitglied des Verbands der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS), erklärt: "Für das Abstellen von Fahrrädern gibt es in einer Hausgemeinschaft gewisse Spielregeln. Hierfür genügt der Blick in die Hausordnung, um Störungen der Mitbewohner zu vermeiden." Wenn die Hausordnung einen gemeinschaftlich genutzten Abstellplatz im Keller oder Hof vorsieht, dürfen Fahrräder nur dort abgestellt werden. Bei Platzmangel können Eigentümer auf der Eigentümerversammlung zusätzliche Maßnahmen beschließen.

Falls kein Stellplatz vorhanden ist, kann das ungeordnete Abstellen von Fahrrädern Fluchtwege oder Gemeinschaftsflächen blockieren. Daher wird empfohlen, Fahrräder im eigenen Kellerabteil oder gut gesichert außerhalb des Gebäudes abzustellen. Die Hausordnung kann auch das Abstellen im Hauseingang oder Flur untersagen.

Alte, unbenutzte Fahrräder sollten nicht ohne Ankündigung entfernt werden, da dies Schadensersatzansprüche nach sich ziehen könnte. Regelmäßige Begehungen durch den Hausmeister, die rechtzeitig angekündigt werden, schaffen hier Klarheit.

Interessenten, die auf einen sicheren Fahrradstellplatz Wert legen, sollten sich bereits vor dem Mietvertragsabschluss über die Gegebenheiten informieren, da ein nachträgliches Einfordern eines festen Stellplatzes meist nicht möglich ist. PM/Red
Pressemitteilung vom 28.03.2026 www.nr-kurier.de