| NR-Kurier |
| Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied |
|
| Pressemitteilung vom 27.03.2026 |
|
| Region |
| Friedhelm Kurz bleibt Fischereiberater im Landkreis Neuwied |
|
| Im Landkreis Neuwied wurde Friedhelm Kurz erneut zum Fischereiberater ernannt. Gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Fischerprüfungsausschusses wird er für weitere fünf Jahre seine Expertise einbringen. Die Ernennung fand im Rahmen einer kleinen Feierstunde statt. |
|
Neuwied. Friedhelm Kurz aus Thalhausen ist der alte und neue Fischereiberater des Landkreises Neuwied und damit auch Vorsitzender des Fischerprüfungsausschusses. Neben ihm wurden Heribert Hilt aus Thalhausen und Irene Wagner von der Kreisverwaltung Neuwied als Mitglieder des Prüfungsausschusses berufen. Kurt Schmidt aus Neuwied-Irlich, Elmar Löhr aus Neuwied und Birgit Zervas von der Kreisverwaltung Neuwied fungieren als Stellvertreter. Die Ernennungsurkunden überreichte Martin Jung, der leitende staatliche Beamte der Kreisverwaltung Neuwied, während einer Feierstunde.
"Der Fischereiberater nimmt weitere wichtige Aufgaben für die Untere Fischereibehörde wahr. So wird er vor wesentlichen fischereifachlichen Entscheidungen wie beispielsweise dem Abschluss von Fischereipachtverträgen oder geplanten Gewässerausbaumaßnahmen angehört. Sein Sachverstand ist auch gefragt, wenn es um die Erhaltung des Fischbestandes in den vielen Gewässern im Landkreis Neuwied geht", erläuterte Martin Jung das Tätigkeitsprofil.
Friedhelm Kurz bringt nicht nur 45 Jahre Erfahrung als Revierförster mit, sondern übt das Ehrenamt des Fischereiberaters bereits seit 20 Jahren aus. Anlässlich dieses Jubiläums dankte ihm Landrat Achim Hallerbach mit einem Präsentkorb und einem persönlichen Schreiben für sein Engagement. "Wer einen Großteil seiner persönlichen Freizeit durch ehrenamtliches Engagement Anderen schenkt, trägt entscheidend zu einer lebens- und liebenswerten Gesellschaft bei. Eine solche Einstellung ist unverzichtbar für ein gedeihliches Miteinander und kann gar nicht hoch genug wertgeschätzt werden", betonte Achim Hallerbach.
In Deutschland ist ein Fischereischein erforderlich, um die Fischerei auszuüben. Dieser wird nach Bestehen einer staatlichen Fischerprüfung ausgestellt, welche von der "Unteren Fischereibehörde" der Kreisverwaltung Neuwied organisiert und vor dem Fischerprüfungsausschuss abgelegt wird. Ohne geht es nicht, und so ist die aktuelle Bestätigung seiner Zusammensetzung ein Zeichen für bewährte Konstanz und gelebtes Miteinander. (PM/Red) |
|
| Pressemitteilung vom 27.03.2026 |
www.nr-kurier.de |
|
|
|
|
|
|