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Pressemitteilung vom 25.03.2026
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Vorsicht bei Abtretungserklärungen für Pflegeleistungen
Pflegedienste bieten oft Abtretungserklärungen an, um direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Dies erspart bürokratischen Aufwand, birgt jedoch erhebliche Risiken für das persönliche Budget. Die Verbraucherzentrale NRW mahnt zur Vorsicht und gibt Tipps für eine sichere Handhabung der Leistungsansprüche.
Symbolbild. (KI-generiert)Viele Pflege- und Betreuungsdienste bieten ihren Kunden eine sogenannte Abtretungserklärung an. Mit diesem Dokument erhalten die Anbieter die Erlaubnis, erbrachte Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Pflegebedürftige Menschen übertragen damit ihren Anspruch auf bestimmte Geldleistungen an den Dienstleister. Der wesentliche Vorteil liegt in der Übernahme bürokratischer Aufgaben und der direkten Kommunikation mit der Pflegekasse durch den Pflegedienst. Experten der Verbraucherzentrale NRW kritisieren jedoch, dass Leistungsbudgets häufig abgerufen werden, ohne dass die Betroffenen dies nachvollziehen können oder überhaupt davon erfahren. Im schlimmsten Fall kann ein gesamtes Jahresbudget bereits im Januar vollständig verbraucht sein.

Funktionsweise der Abtretungserklärung
Pflegekassen zahlen viele Leistungen direkt an die Anbieter aus. Bei anderen Posten sieht das Gesetz vor, dass pflegebedürftige Personen zunächst in Vorkasse gehen und sich das Geld später von der Kasse zurückholen. Dies betrifft in der Praxis den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, die Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro im Jahr sowie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von 4.180 Euro im Jahr. Um diesen Prozess zu vereinfachen, berechtigen Abtretungserklärungen den Anbieter zur direkten Abrechnung. Sobald das Dokument der Pflegekasse vorliegt, fließen die Gelder direkt an den Dienstleister. Allerdings steht der entsprechende Betrag den Pflegebedürftigen dann nicht mehr für einen flexiblen Einsatz nach eigenem Bedarf zur Verfügung.

Risiken für das Pflegebudget
Wer die Abrechnung abtritt, muss das eigene Budget genau im Auge behalten. Es besteht die Gefahr, dass Pflegedienste unbemerkt Gelder abrufen und so das Gesamtbudget schmälern. Wenn der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vorzeitig ausgeschöpft ist, fehlt dieses Geld in Notsituationen oder bei Urlaub der privaten Pflegeperson. Die Betroffenen verlieren dadurch die Kontrolle über ihre finanziellen Spielräume innerhalb der Pflegeversicherung.

Anforderungen an sichere Verträge
Sinnvolle Abtretungserklärungen sollten niemals pauschale oder offene Formulierungen enthalten. Es ist wichtig, die Abtretung auf eine ganz bestimmte und zeitlich begrenzte Leistung zu beschränken, wie etwa den Entlastungsbetrag für einen Tagespflegebesuch. Zudem sollten der Pflegevertrag und die Abtretungserklärung immer als zwei getrennte Dokumente unterschrieben werden. Ein wesentlicher Punkt ist die jederzeitige Widerrufbarkeit der Erklärung. Bevor eine Unterschrift geleistet wird, empfiehlt sich eine unabhängige Pflegeberatung, um den optimalen Einsatz des Entlastungsbetrags und des Jahresbetrags zu klären.

Überblick über die Abrechnungen behalten
Um die Kontrolle zu behalten, können Versicherte bei ihrer Pflegekasse einen sogenannten Kontoauszug anfordern. Dieser macht sichtbar, welche Beträge bereits eingezogen wurden und wie viel Guthaben noch vorhanden ist. Zusätzlich ist der Leistungsnachweis des Anbieters hilfreich, in dem alle abgerechneten Posten detailliert aufgelistet sind. Unklarheiten lassen sich so frühzeitig erkennen und ansprechen.

Weiterführende Informationen zu den Tücken der Abtretungserklärung finden Interessierte hier. Ein Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zu den Anforderungen an solche Erklärungen ist hier abrufbar. Weitere Details zur Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen gibt es zudem hier. (PM/bearbeitet durch Red)
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