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| Pressemitteilung vom 17.03.2026 |
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| Region |
| Entsorgung von Elektro- und Metallschrott im Kreis Neuwied |
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| Bleiben am Abfuhrtag oft angemeldete Sperrmüllgegenstände stehen, liegt der Grund dafür häufig in einer fehlerhaften Anmeldung als Schrott oder Elektroschrott. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied gibt Hinweise zur korrekten Trennung und Entsorgung. |
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Region. Wenn der angemeldete "Sperrmüll" am Abfuhrtag stehen bleibt, liegt das nicht selten an einem bestimmten Grund: Das Kinderfahrrad, der Wäscheständer und auch die alte Leiter aus dem Schuppen sind zwar sperrige Gegenstände, bestehen jedoch überwiegend aus Metallen und müssen deshalb als "Schrott" angemeldet werden. Die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied gibt Tipps, zur richtigen Einordnung und Entsorgung.
E-Schrott oder Metallschrott - Was gehört wozu?
Als Elektronikschrott gelten alle Geräte, die entweder einen Akku oder einen Stecker aufweisen. Das bedeutet der Rasierer, die Kaffeemaschine, Großgeräte wie die Waschmaschine oder der Fernseher, sie alle sind "Elektroschrott". Alle nicht-elektronischen Gegenstände, die überwiegend aus Metallen wie Aluminium, Eisen, Messing oder ähnlichem bestehen, werden hingegen als Metallschrott angenommen. Bei Unsicherheiten, ob ein Gegenstand zum Schrott oder zum Sperrmüll gehört, kann man sich über das Abfall-ABC informieren oder die Abfallberatung kontaktieren.
Wichtige Abholregeln
(E-)Schrott, der aufgrund seiner Größe (mehr als ein Kubikmeter) oder seines Gewichts (mehr als 100 Kilogramm) nicht verladen werden kann, ist von der Abholung ausgeschlossen. In so einem Fall muss der Eigentümer den Transport selbstständig organisieren. Zudem ist die Gesamtmenge des (E-)Schrotts pro Abholung auf maximal fünf Kubikmeter begrenzt.
Die Anmeldung des Schrotts
Es wird darum gebeten, Elektrokleingeräte (Radio, Föhn und Co.) nur in Verbindung mit Elektrogroßgeräten (wie etwa Waschmaschine, Herd) anzumelden. Denn Kleingeräte werden auch im örtlichen Elektrofachgeschäft zurückgenommen - für beispielsweise eine elektronische Zahnbürste ein Müllfahrzeug zu bestellen, wäre daher eine Ressourcenverschwendung. Radiatoren und Kühlgeräte müssen aufgrund der enthaltenen Flüssigkeiten in der Anmeldung ausgewiesen werden. Die Anmeldung kann bequem online (unter: Sperrmüll & Mehr: online anmelden - Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied) oder analog per Scheckkarte zu den im Abfuhrkalender angegebenen Terminen vorgenommen werden. Zu beachten ist, dass nur der nächste freie Termin bestätigt werden kann, da die Kapazitäten pro Abholung begrenzt sind. Ein Anspruch auf einen "Wunschtermin" besteht nicht.
Eine Anmeldung muss mindestens zehn Tage vor dem geplanten Abholungstermin erfolgen. Der persönlichen Abfuhrkalender mit den Terminen für den eigenen Wohnort befindet sich auf der Website der Abfallwirtschaft.
Bereitstellung des Schrotts
Der Schrott sollte am Abend vor der Abholung gut sichtbar an der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden. Dabei sollte man beachten, dass die Mitarbeiter der Abfuhr kein Privatgrundstück betreten dürfen. Wenn der Schrotttermin auf den gleichen Tag fällt wie der Sperrmülltermin, müssen Schrott und Sperrmüll separat voneinander aufgestellt werden, da zwei verschiedene Müllfahrzeuge zur Abholung kommen. Bürger sollten zudem darauf achten, den (E-)Schrott entfernt von Metallgeräten (zum Beispiel Fahrrädern) bereitzustellen, welche nicht entsorgt werden sollen. Nach der Abholung sind die Bürger verpflichtet, den Abstellort zu reinigen.
Alternativen im Sinne der Abfallvermeidung
Im Sinne der Abfallvermeidung möchten die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied dazu anregen, Gegenstände, die noch in gutem Zustand sind, weiterzugeben. Auf einschlägig bekannten Plattformen oder bei sozialen Einrichtungen können gut erhaltene Fahrräder oder Elektrogeräte noch einen dankbaren Abnehmer finden und so einem neuen Zweck zugeführt werden. (PM) |
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