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Nachricht vom 02.03.2026
Wirtschaft
Photovoltaik-Projekt in Unkel: Verträge sichern Fortschritt
Unkel plant eine Photovoltaikanlage in der Hinterheide und hat dafür wichtige Verträge abgeschlossen. Die Stadt arbeitet dabei mit der Bad Honnef AG zusammen. Welche Schritte nun folgen, um das Projekt voranzutreiben, erfahren Sie im Folgenden.
Von links: Stadtbürgermeister Alfons Mußhoff, Erster Beigeordneter Daniel Schmitz, BHAG-Vorstand Kersten Kerl, Stephan Reuter (Bereichsleiter Netzwirtschaft BHAG) und Karsten Fehr, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel. Foto: Kulturstadt Unkel/Simone Schwamborn
Unkel. Die Stadt Unkel hat bedeutende Fortschritte bei ihrem Vorhaben gemacht, eine Photovoltaikanlage in der Hinterheide zu errichten. Mit der Bad Honnef AG (BHAG) als Partner hat die Kommune einen Pachtvertrag sowie einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. Diese Vereinbarungen regeln die Rahmenbedingungen für die Bauleitplanverfahren und sichern die vollständige Kostenübernahme durch die BHAG.

Stadtbürgermeister Alfons Mußhoff äußerte sich optimistisch: "Mit den Verträgen sind wir einen großen Schritt weitergekommen. Ich hoffe, dass wir das Projekt in den kommenden drei Jahren realisieren können. Mit der BHAG haben wir einen erfahrenen regionalen Partner an der Seite."

Karsten Fehr, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel, betonte die Bedeutung des Vertragsabschlusses: "Mit dem nun geschlossenen Vertrag schaffen wir nach intensiver Vorarbeit eine klare und belastbare Grundlage für die Umsetzung des Projekts sowie die notwendigen planungsrechtlichen Schritte."

Kersten Kerl, Vorstand der Bad Honnef AG, erklärte: "Als lokaler Energieversorger ist es unsere Kernaufgabe, die Erzeugung grünen Stroms konsequent auszubauen und so eine nachhaltige, unabhängige Energieversorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger zu sichern."

Die Stadt plant, zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und parallel den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde zu ändern. Der städtebauliche Vertrag verpflichtet die BHAG zur Übernahme der Planungs-, Gutachter-, Sach- und Rechtsberatungskosten. Zudem wird ein Planungsbüro mit der Erstellung der Entwürfe beauftragt und erforderliche Fachgutachten werden in Auftrag gegeben.

Ein früherer Versuch, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Hinterheide zu errichten, scheiterte, da keine schriftliche Vertragsgrundlage bestand und die Anlage nicht ans Stromnetz angeschlossen werden konnte. Dies könnte sich ändern, wenn die BHAG das Stromnetz der Syna im Bereich Unkel übernimmt. Red
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