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Nachricht vom 28.02.2026
Rheinland-Pfalz
Wahlrecht ab 16 bleibt in Rheinland-Pfalz vorerst ein Traum
In Rheinland-Pfalz bleibt das Wahlalter bei Landtagswahlen weiterhin bei 18 Jahren, obwohl eine Senkung auf 16 Jahre rund 64.000 zusätzliche Wähler mobilisieren könnte. Die Debatte um eine entsprechende Reform hält an.
Landtagswahl in Rheinland-Pfalz - Briefwahl (Foto: Michael Brandt/dpa)Rheinland-Pfalz. Wenn das Wahlrecht ab 16 Jahren bei der kommenden Landtagswahl in Rheinland-Pfalz gelten würde, könnten am 22. März etwa 64.000 weitere Menschen ihre Stimme abgeben. Diese Zahl entspricht der Anzahl der 16- und 17-Jährigen im Land, wie aus einer Antwort des Innenministeriums in Mainz auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervorgeht. Das Ministerium bezieht sich dabei auf eine Fortschreibung der Bevölkerungszahlen basierend auf dem Zensus 2022 zum Stichtag 31. Dezember 2024. In seiner Antwort bedauert das Ministerium: "Die Landesregierung bedauert, dass eine Reform des Wahlrechts mit dem Ziel, das aktive Wahlrecht für die Landtagswahlen auf 16 Jahre zu senken, in der noch laufenden 18. Legislaturperiode des Landtages nicht möglich war."

Möglichst viele teilhaben lassen
Die Ampel-Parteien hatten mehrfach versucht, das Wahlalter zu senken, doch scheiterte das Vorhaben unter anderem am Widerstand der CDU. Im Gegensatz dazu wird in Baden-Württemberg, wo zwei Wochen vorher gewählt wird, erstmals ab 16 Jahren abgestimmt. Auch in einigen CDU-geführten Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen, ist das Wahlrecht ab 16 bereits Realität.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Carl-Bernhard von Heusinger, betonte: "Ein moderner Staat braucht ein modernes Wahlrecht in einer modernen Verfassung." Es sei wichtig, möglichst vielen Menschen die Teilnahme an der Demokratie zu ermöglichen. Damit 16- und 17-Jährigen, wie bei der Europawahl auch bei Kommunal- und Landtagswahl, mit entscheiden dürfen, braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Landtag in Mainz. (dpa/bearbeitet durch Red)
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