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Pressemitteilung vom 21.02.2026
Region
Finanzielle Belastungen für den Kreis Neuwied durch Schulsozialarbeit steigen weiter
Der Landkreis Neuwied sieht sich mit steigenden Kosten für schulbezogene Leistungen der Jugendhilfe konfrontiert. Trotz Landesförderung verbleibt ein Großteil der finanziellen Last bei den Kommunen. Landrat Achim Hallerbach und der Leiter des Kreisjugendamtes Uwe Kukla klären über die tatsächliche Verteilung der Fördermittel auf.
Symbolbild. (Quelle: Pixabay)Neuwied. Die von der Landesregierung angekündigten Unterstützungen im Bereich der Schulsozialarbeit stehen in der Kritik. Landrat Achim Hallerbach weist darauf hin, dass der Landkreis Neuwied jährlich über 1,25 Millionen Euro für Schulsozialarbeit aufwendet, während die Landesförderung lediglich 260.000 Euro beträgt. Dies entspricht einer Deckungsquote von rund 21 Prozent der gesamten Aufwendungen. "Das Gros der Kosten verbleibt nämlich bei den Kommunen", erklärt Hallerbach.

Unklare Förderverteilung
Ein Bericht in der Tagespresse suggerierte kürzlich, dass die Stadt Neuwied vom Land eine Summe von 436.050 Euro erhält. Diese Darstellung ist laut Uwe Kukla, dem Leiter des Kreisjugendamtes, irreführend. Tatsächlich teilen sich Stadt und Kreis Neuwied die Fördermittel: 260.100 Euro entfallen auf den Landkreis ohne die Stadt Neuwied. Insgesamt betreut der Landkreis 25 Schulen, darunter Gymnasien, Realschulen plus, Förderschulen und berufsbildende Schulen, und fördert 8,5 Stellen Schulsozialarbeit an zwölf Schulen.

Herausforderungen und Missverhältnisse
Die Orts- und Verbandsgemeinden tragen als Schulträger die Verantwortung für die Grundschulen. Seit 2014 wird die Schulsozialarbeit an Grundschulen aufgrund des Bedarfs flächendeckend eingerichtet, wobei die Kosten geteilt werden. Im Jahr 2025 wurden drei Grundschulen in die Landesförderung aufgenommen, was die Einrichtung von drei halben Stellen ermöglichte. Für die übrigen 25 Grundschulen trägt die kommunale Familie die Kosten allein.

Landrat Hallerbach kritisiert zudem den geringen Anteil der Landesmittel. Die Förderhöhe pro Vollzeitstelle liegt seit über 25 Jahren unverändert bei 30.600 Euro, was angesichts steigender Personal- und Sachkosten nur einen sinkenden Teil des kommunalen Aufwands deckt. "Die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe verzeichnen seit Jahren zunehmende Kostensteigerungen", betont Uwe Kukla.

Neben der Schulsozialarbeit zeigt sich das Missverhältnis zwischen Landesleistungen und kommunalen Ausgaben auch bei Eingliederungshilfen für Kinder mit Behinderung und der Ganztagsförderung in Grundschulen. "Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen", schließt Landrat Hallerbach. (PM/Red)
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