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| Nachricht vom 16.02.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Briefwahl in Rheinland-Pfalz: Was Wähler wissen müssen |
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| Die Briefwahl erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Auch bei der kommenden Landtagswahl ist es wichtig, gut informiert zu sein, um seine Stimme erfolgreich per Post abzugeben. |
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Rheinland-Pfalz. Bei der Landtagswahl 2021 erreichte der Anteil der Briefwähler in Rheinland-Pfalz mit 66,5 Prozent einen Höchststand. Dies könnte auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sein, doch die Briefwahl wird generell immer populärer. Wahlberechtigte können am Wahltag, 22. März 2026, ihre Stimme entweder in einem Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Hierfür ist ein Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins erforderlich, der sich meist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet.
Antrag auf verschiedene Art und Weise möglich
Der Antrag für die Briefwahl kann schriftlich, elektronisch oder mündlich bei der zuständigen kommunalen Behörde gestellt werden - spätestens bis zum Wahltag um 15 Uhr. Eine telefonische Beantragung ist laut Landeswahlleiter nicht möglich. Die Unterlagen für die Briefwahl umfassen einen Wahlschein, ein Merkblatt mit allen nötigen Informationen, einen amtlichen Stimmzettel samt Stimmzettelumschlag sowie einen Wahlbriefumschlag.
Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeindeverwaltung abholt, kann dort auch direkt seine Stimme abgeben. Wichtig ist, dass die Unterlagen spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen, da dann die Auszählung der Stimmen beginnt. (dpa/bearbeitet durch Red) |
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