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Nachricht vom 15.02.2026
Region
Einschränkungen beim Baum- und Heckenschnitt ab März
Ab dem 1. März gelten neue Regelungen für den Schnitt von Bäumen und Hecken im Landkreis Neuwied. Diese Maßnahmen sollen den Schutz der Tierwelt während der Brutzeit sicherstellen. Die Untere Naturschutzbehörde informiert über die Details.
Foto: Martin Boden / Kreisverwaltung Neuwied Kreis Neuwied. Mit Beginn des Monats März sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz bestimmte Arbeiten an Bäumen und Hecken eingeschränkt. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Neuwied weist darauf hin, dass das Fällen von Bäumen, das Roden von Sträuchern und radikale Rückschnitte von Hecken nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind.

Von Anfang März bis Ende September dürfen Bäume außerhalb von Wäldern oder gärtnerisch genutzten Bereichen sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht beschnitten oder beseitigt werden. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung möglich. Auf gärtnerisch genutzten Flächen wie Gärtnereien, Baumschulen, privaten Gärten und Parkanlagen, die hobbymäßig betrieben werden und im Siedlungs- oder Innenbereich liegen, bestehen Ausnahmen von diesem Verbot. Formschnitte und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Pflanzen sind ganzjährig erlaubt, ebenso Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Bereits im März beginnen einige heimische Vogelarten wie Amseln, Rotkehlchen und Buchfinken mit Revierabgrenzung und Nestbau. Diese Vögel orientieren sich dabei hauptsächlich an der Tageslänge. Zwischen März und September ist davon auszugehen, dass Vögel in den Gehölzen brüten oder sie als Rückzugsorte nutzen. Auch außerhalb dieser Schonzeit müssen bei allen Arbeiten an Gehölzen die Tierschutzvorschriften beachtet werden.

Verstöße gegen diese Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden oder zur Einleitung eines Strafverfahrens führen. Bei Fragen erteilt die Untere Naturschutzbehörde gerne Auskunft. Red
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