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Nachricht vom 31.01.2026
Region
Richtige Müllentsorgung nach Karneval im Kreis Neuwied
Karneval ist für viele ein Höhepunkt des Jahres, doch nach den Feierlichkeiten bleibt oft eine Menge Abfall zurück. Die Abfallwirtschaft im Kreis Neuwied gibt nützliche Hinweise zur korrekten Entsorgung von Karnevalsresten.
SymbolfotoKreis Neuwied. Nach der ausgelassenen Karnevalszeit steht die umweltgerechte Entsorgung der Überbleibsel im Fokus. Besonders Haarfärbesprays und Haarsprays stellen eine Herausforderung dar. Da Spraydosen meist nicht vollständig entleert sind, sollten sie am Schadstoffmobil abgegeben werden, um Explosionsgefahr zu vermeiden. Nur völlig restentleerte Dosen dürfen in die grüne Tonne.

Luftballons und Heliumflaschen
Luftballons gehören nach dem Gebrauch in die Restmülltonne, unabhängig davon, ob sie aus Folie oder Gummi bestehen. Heliumflaschen können, wenn sie leer und sicher vorbereitet sind, kostenlos im Handel zurückgegeben oder über die grüne Tonne entsorgt werden. Unfolierte Luftschlangen dürfen in die blaue Papiertonne, folierte hingegen gehören in den Restmüll.

Kostümteile und Accessoires
Federboas, Perücken und Partybrillen bestehen häufig aus Kunststoff und sind kein Verpackungsmüll. Defekte oder abgetragene Teile gehören in die Restmülltonne. Gut erhaltene Kostüme können verschenkt oder im Secondhand-Kostümshop abgegeben werden. Stoffkostüme, die sauber sind, eignen sich für den Altkleidercontainer.

Lebensmittelreste und Frittierfett
Unverpackte Lebensmittelreste sollten in der braunen Biotonne entsorgt werden, während Kunststoffverpackungen in die grüne Tonne gehören. Frittieröl und -fett dürfen nicht in die Biotonne, sondern sollten in kleinen Mengen fest verschlossen in den Restmüll gegeben werden. Größere Mengen sind beim Schadstoffmobil abzugeben. Termine finden sich auf der Website der Abfallwirtschaft oder im Abfuhrkalender.

Für weitere Informationen steht die Abfallberatung bereit, und das Abfall-ABC auf der Website abfall-nr.de bietet zusätzliche Unterstützung. Red
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