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| Pressemitteilung vom 29.01.2026 |
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| Region |
| Gedenkstunde in Engers: Erinnern trotz Regen und Kälte |
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| Am 27. Januar 2026 gedachten mehr als zwanzig Bürger in Engers der Opfer des Nationalsozialismus. Trotz widriger Wetterbedingungen versammelten sie sich zu einer bewegenden Gedenkveranstaltung. |
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Neuwied-Engers. Am Dienstag (27. Januar) versammelten sich über zwanzig Menschen in Engers, um anlässlich des 81. Jahrestages der Befreiung von Auschwitz den Opfern des Nationalsozialismus zu gedenken. Die Veranstaltung wurde von der Initiativgruppe "Gedenkort für die Engerser Opfer und Verfolgten der NS-Zeit" organisiert.
Zunächst erinnerte Günther Salz, Sprecher der Initiativgruppe, an die Schicksale der jüdischen Familie Mendel, des Kommunisten Heinrich-Josef Günter aus Engers und des polnischen Zwangsarbeiters Franciszek Matczak. Nach einer Schweigeminute begaben sich die Teilnehmer, ausgestattet mit elektrischen Kerzen, zur Kapelle des Heinrich-Hauses, um die Gedenkstunde fortzusetzen.
Mensch sein in Auschwitz?
Helmut Gelhardt stellte anhand einer wahren Geschichte aus dem Konzentrationslager Auschwitz von Shalom Weiss die Frage: "Wie konntest du Mensch sein in Auschwitz?" Ferhat Cato regte mit der "Kinderhymne" von Bert Brecht zum Nachdenken an. Diakonin Muni Hammann begleitete auf der Gitarre das Lied "Die Moorsoldaten".
Pfarrerin Natalie Wilcke trug Gebete aus den Psalmen und meditative Texte aus der Predigthilfe zum 27. Januar von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste vor. Konfirmanden der Evangelischen Gemeinde Engers berichteten von ihrer Auseinandersetzung mit der Holocaust-Überlebenden Margot Friedländer und teilten ihre persönlichen Eindrücke. Anschließend fand ein moderierter Austausch zwischen den Generationen statt. Markus Theer, Küster der Heinrich-Haus-Kapelle, sprach die Fürbitten.
Nur noch wenige Zeitzeugen
Nach dem gemeinsamen "Vater Unser" und dem Segen endete die Veranstaltung mit dem Lied "Hevenu Shalom Alechem" ("wir wünschen Frieden für alle"). Es herrschte Einigkeit darüber, dass das Erinnern an die Verbrechen des Nationalsozialismus trotz des zeitlichen Abstands und des Verlusts von Zeitzeugen fortgeführt werden muss. (PM/Red) |
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| Pressemitteilung vom 29.01.2026 |
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