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Pressemitteilung vom 16.12.2025
Rheinland-Pfalz
Steueränderungen 2026: Was sich für Bürger und Familien ändert
Zum Jahresbeginn 2026 treten mehrere steuerliche Änderungen in Kraft, die sowohl Arbeitnehmer als auch Familien betreffen. Diese Reformen, von der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz vorgestellt, versprechen eine deutliche finanzielle Entlastung im Alltag.
Symbolbild: Pixabay.Mainz. Ab dem 1. Januar 2026 ändern sich einige steuerliche Rahmenbedingungen, die vor allem Arbeitnehmer und Familien finanziell entlasten sollen. Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hebt hervor, dass das Jahr 2026 durch staatliche Maßnahmen geprägt sein wird, die im Alltag spürbar werden sollen - insbesondere bei der Lohnabrechnung und Steuererklärung.

Ein zentraler Punkt ist die Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer auf 12.348 Euro pro Person, was bedeutet, dass ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Dies führt zu einer niedrigeren monatlichen Steuerbelastung für Arbeitnehmer. Parallel dazu werden die Tarifgrenzen angehoben, um die kalte Progression auszugleichen. So behalten Arbeitnehmer bei Gehaltserhöhungen netto mehr von ihrem Einkommen.

Familien profitieren von einem höheren Kinderfreibetrag von insgesamt 6.828 Euro je Kind für beide Elternteile sowie einem erhöhten Kindergeld von 259 Euro monatlich pro Kind. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld im Einzelfall günstiger ist, sodass jede Familie optimal entlastet wird.

Für Berufspendler soll die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer auf 0,38 Euro steigen, was die steuerliche Berücksichtigung des Arbeitswegs verbessert. Diese Änderung kann zu einer höheren Steuererstattung führen. Außerdem wird die Mobilitätsprämie für Geringverdiener über das Jahr 2026 hinaus fortgeführt.

Verbraucher in der Gastronomie könnten von einer dauerhaften Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen profitieren, sofern die Gesetzgebung dies beschließt. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent würde dann dauerhaft gelten. Auch ehrenamtliches Engagement wird attraktiver, da die steuerfreien Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenamtliche erhöht werden.

Mit der Einführung der Aktivrente können Senioren ab 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Diese Maßnahme soll den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten.

Schließlich wird die Förderung für elektrische Dienstwagen ausgeweitet. Der Bruttolistenpreis für die günstige Besteuerung steigt auf 100.000 Euro, was Arbeitnehmern mit Firmenwagen zugutekommt.

Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz empfiehlt, diese Änderungen frühzeitig zu berücksichtigen, um die Entlastungen optimal zu nutzen. Weitere Informationen und Unterstützung bieten Steuerberater, die über den Suchdienst der Kammer gefunden werden können. PM/Red
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