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| Pressemitteilung vom 01.12.2025 |
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| Wirtschaft |
| Gestiegener Gasverbrauch in Neuwied kann Nachzahlung bedeuten |
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| Das Jahr 2025 war bisher kälter als das Vorjahr. Wie die Stadtwerke Neuwied (SWN) mitteilen, stieg der Gasverbrauch bis Anfang November um 9,7 Prozent. Bleibt auch der Dezember kalt, wird das zu Nachzahlungen bei der Jahresverbrauchsabrechnung führen. |
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Neuwied. "Die Jahre 2022 bis 2024 waren sehr mild im Vergleich zu 2021", erklärt Andrea Haupt von den SWN. Entsprechend niedrig waren die Verbräuche. Hinzu kam, dass im Zuge der Energiekrise die Haushalte sparsamer waren und ein anderes Verbrauchsverhalten an den Tag legten: "Der Gasverbrauch in Deutschland liegt nach Angaben des Statistischen Bundesamts weiter unter dem Niveau der Jahre vor der Energiekrise."
Was die Verbraucher nicht selbst in der Hand hatten, das ist das Wetter: Insbesondere ein kalter Februar und ein kalter März haben den Gasverbrauch bis Anfang November deutlich steigen lassen. Für Mieter einer Wohnung bedeutet das etwa 110 Euro an Mehrkosten, Besitzer eines Einfamilienhauses müssen etwa 200 Euro mehr einkalkulieren. "Bitte dabei nicht vergessen: Die Jahresverbrauchsabrechnung ist der zwölfte Abschlag. Auf diesen Betrag kommen die Mehrkosten noch darauf. Das wird oft verwechselt", so Haupt.
Die Geschäftsfeldleiterin erinnert daran, dass die SWN bereits im Juni auf den höheren Verbrauch aufmerksam gemacht hatten: "Die Aufmerksamkeit für das Thema war in den Sommermonaten aber nicht sonderlich groß. Verständlich. Da hatten die Menschen andere Dinge im Blick."
Grundsätzlich, so ihr Rat, sei es sinnvoll, einmal im Monat den Verbrauch zu checken. Wie hoch der Mehrverbrauch war, könne jeder entweder durch die Meldung einer Zwischenablesung in der App "Meine SWN" prüfen oder über den Gasverbrauchsrechner auf der Homepage der SWN: "Wer dann sieht, dass der Verbrauch höher ist im Vergleich zum Vorjahr, kann Geld zurücklegen oder seinen Abschlag erhöhen. Dann gibt es bei der Abrechnung auch keine Überraschung." (PM)
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| Pressemitteilung vom 01.12.2025 |
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| Quelle: 1764550800 |
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