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| Nachricht vom 28.11.2025 |
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| Ehefrau getötet und einbetoniert - Anklage wegen Mordes in Rheinland-Pfalz |
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| Ein schockierender Fall von Gewalt erschüttert Rheinland-Pfalz. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der seine getrennt lebende Ehefrau brutal ermordet und anschließend einbetoniert haben soll. |
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Koblenz/Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ein 31-jähriger Mann steht im Verdacht, seine getrennt lebende Ehefrau mit mehreren Messerstichen getötet und ihre Leiche in einer vorher ausgehobenen Grube einbetoniert zu haben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen Mordes gegen den Deutschen erhoben, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Die Anklageschrift wirft ihm Heimtücke, Habgier und niedrige Beweggründe vor.
Das Opfer, ebenfalls 31 Jahre alt, hatte das gemeinsame Haus bereits 2024 verlassen, während die Scheidung seit Anfang 2025 lief. Sie stellte finanzielle Forderungen und wollte die Umgangsregelung für den gemeinsamen vierjährigen Sohn ändern. Dies soll den Mann dazu veranlasst haben, den Entschluss zu fassen, seine Frau zu töten.
Der Angeklagte habe bereits vor der Tat eine Grube in einem an die Garage angrenzenden Raum ausgehoben. Laut Anklageschrift lockte er die Frau im Juli 2025 unter einem Vorwand in das von ihm bewohnte Haus in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im Hausflur soll er sie dann mit mehreren Messerstichen getötet haben. "Im Anschluss soll er die Leiche in die zuvor hierfür ausgehobene Grube gelegt, diese mit Schnellbeton verschlossen und die Oberfläche später fachgerecht verfliest haben", erklärte die Staatsanwaltschaft.
Nach einer Vermisstenanzeige begann die Polizei zu ermitteln. Der Beschuldigte gestand schließlich, seine Ehefrau getötet zu haben. "Die einbetonierte Leiche wurde im Boden vorgefunden und konnte freigelegt werden." Der 31-Jährige befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Das Landgericht Koblenz muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird. Solche Gewaltverbrechen werden als Femizid bezeichnet - Taten, bei denen Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden, oft durch Partner oder Ex-Partner. (dpa/bearbeitet durch Red) |
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| Nachricht vom 28.11.2025 |
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