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Pressemitteilung vom 27.11.2025
Politik
Bundespolizei erhält grünes Licht für Tasereinsatz
Die Bundespolizei wird künftig bundesweit mit Tasern ausgestattet. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist der Weg für den Einsatz dieser Distanz-Elektroimpulsgeräte frei. Die Entscheidung soll die Sicherheit von Polizeikräften und Bürgern erhöhen.
Foto: Tjark ThönßenBerlin. Die Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten, auch Taser genannt, bei der Bundespolizei ist beschlossen. Nachdem der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung unmittelbaren Zwangs verabschiedet hatte, stimmte nun auch der Bundesrat zu. Damit sind Taser als zusätzliches Einsatzmittel rechtlich klar geregelt.

Gewalttaten gegen Polizeibeamte nehmen seit Jahren zu, was den Schutz der Einsatzkräfte immer dringlicher macht. Die neuen Geräte ermöglichen ein abgestuftes Vorgehen, da die Schusswaffe weiterhin das letzte Mittel bleibt. Tests der Bundespolizei über mehrere Jahre zeigten eine hohe Wirksamkeit ohne Hinweise auf behandlungsbedürftige Verletzungen. In nahezu 90 Prozent der Fälle genügte bereits die Androhung, um gefährliche Situationen zu beruhigen und Gewalt zu verhindern.

"Die CDU hält mit Bundesinnenminister Dobrindt ihr Wort und stattet die Bundespolizei so aus, dass sie Gefahrenlagen wirksam und verhältnismäßig bewältigen kann", sagt Ellen Demuth, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen. "Der Taser schließt eine Lücke zwischen körperlichem Zwang und Schusswaffengebrauch. Die Ergebnisse aus den Erprobungen zeigen, dass das Gerät deeskalierend wirkt und gleichzeitig die Einsatzkräfte schützt. In einer Zeit steigender Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten ist das ein notwendiger Schritt."

Demuth betont, dass der Staat seine Sicherheitsbehörden konsequent stärken müsse: "Wer jeden Tag für unsere Sicherheit einsteht, braucht Vertrauen und moderne Ausrüstung. Die Entscheidung schafft Klarheit für die Bundespolizei und erhöht die Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Beamtinnen und Beamten im Dienst." (PM/Red)
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