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| Pressemitteilung vom 21.11.2025 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Geflügelpest in Rheinland-Pfalz: Neue Fälle bei Wildvögeln bestätigt |
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| Die hochpathogene Aviäre Influenza, auch als Klassische Geflügelpest bekannt, breitet sich weiterhin unter Wildvögeln in Rheinland-Pfalz aus. Das Landesuntersuchungsamt und das Friedrich Loeffler-Institut haben mehrere neue Fälle bestätigt. |
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Mainz. Die Klassische Geflügelpest hat sich in Rheinland-Pfalz weiter unter Wildvögeln verbreitet. Bis zum 21. November wurden 82 Wildvögel und drei Gänse aus einem Hausgeflügelbestand positiv auf die hochansteckende Variante "Influenza A H5N1 hochpathogen" getestet. Diese Ergebnisse wurden vom Landesuntersuchungsamt untersucht und vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.
Fast alle Landkreise in Rheinland-Pfalz sind betroffen. Eine allgemeine Aufstallpflicht für das gesamte Bundesland ist derzeit nicht vorgesehen. Die Entscheidung über eine Aufstallpflicht wird von den jeweiligen Veterinärämtern der Kreise nach einer risikoorientierten Analyse getroffen.
Hintergrundinformationen zur Krankheit:
Die Klassische Geflügelpest ist eine schwerwiegende Erkrankung, die Vögel betrifft. Die Inkubationszeit kann wenige Stunden bis Tage betragen, und die Symptome sind vielfältig.
Übertragbarkeit auf den Menschen:
Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut besteht eine Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie große Mengen des Virus durch infiziertes Fleisch oder Aas aufnehmen. Das Robert Koch-Institut bewertet das Risiko für Menschen jedoch als sehr gering, außer bei engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel.
Vorsichtsmaßnahmen:
Es wird dringend empfohlen, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren, um eine Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden. Auch Haustiere sollten keinen Kontakt mit diesen Tieren haben. Funde sind an das zuständige Veterinäramt zu melden.
Bestätigte Fälle seit dem 21. Oktober 2025 (Stand: 21. November 2025, 11 Uhr):
- Kreis Altenkirchen: 1 Kranich
- Kreis Neuwied: 2 Kraniche, 1 Graugans
- Westerwaldkreis: 5 Kraniche (PM/Red) |
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| Pressemitteilung vom 21.11.2025 |
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