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| Pressemitteilung vom 20.11.2025 |
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| Wirtschaft |
| Gesetzesentwurf zur Ladenöffnung sorgt für Diskussionen in Neuwied |
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| In der IHK-Regionalgeschäftsstelle Neuwied fand ein Austausch zwischen Vertretern der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Landtagsabgeordneten Lana Horstmann statt. Im Mittelpunkt stand die geplante Reform des Ladenöffnungsgesetzes, die auf gemischte Reaktionen stößt. |
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Neuwied. In einem Treffen mit der Landtagsabgeordneten Lana Horstmann (SPD) diskutierten der IHK-Vizepräsident Rolf Löhmar, die IHK-Regionalgeschäftsführerin Kristina Kutting und der IHK-Referent Sven Klein über den kürzlich vom Ministerrat beschlossenen Entwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes. Der Vorschlag sieht vor, dass personallos betriebene Kleinstverkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, wobei die Verkaufsfläche 150 Quadratmeter nicht überschreiten und das Sortiment auf Waren des täglichen Bedarfs begrenzt sein soll. Diese Regelung würde die werktägliche Öffnungszeit von 6 bis 22 Uhr um eine zusätzliche Option für zwölf Stunden an Sonn- und Feiertagen erweitern, sofern die Zeiten des Hauptgottesdienstes beachtet werden.
Zwiespältige Meinung bei der IHK
Die IHKs in Rheinland-Pfalz stehen dem Entwurf kritisch gegenüber. Zwar wird das Ziel begrüßt, mehr Rechtssicherheit für automatisierte und hybride Verkaufsmodelle zu schaffen, doch erscheinen die Maßnahmen aus Sicht der Kammern als zu restriktiv und bürokratisch. Besonders die Gefahr uneinheitlicher Regelungen durch die Ermessensspielräume der Kommunen könnte Unternehmen im ländlichen Raum benachteiligen.
Kristina Kutting betont: "Wir plädieren für ein Gesetz, das wenige eindeutige Regeln enthält und Bürokratie ab- und nicht aufbaut. Daneben benötigt der Handel eine zeitgemäße 24/7-Regelung für personallos betriebene Kleinstverkaufsstellen." Die IHKs schlagen daher eine Begrenzung der Verkaufsfläche auf 400 Quadratmeter vor. Dies würde unternehmerische Gestaltungsspielräume für innovative Handelskonzepte sichern und Leerstände im ländlichen Raum reduzieren.
Rolf Löhmar ergänzt: "Das Ladenöffnungsgesetz in seiner aktuellen Form stammt aus einer Zeit, in der digitale und automatisierte Verkaufsformen kaum eine Rolle spielten. Heute ist der Handel vielfältiger, digitaler und stärker kundenorientiert. Wir brauchen ein modernes Gesetz, das Innovation fördert, bürokratische Hürden abbaut und den Unternehmen Gestaltungsspielräume eröffnet."
Verkaufsoffener Sonntag an Adventssonntagen
Ein weiteres Thema war die Umsetzung verkaufsoffener Sonntage, insbesondere im Dezember. Aktuelle Regelungen verursachen nach Einschätzung der IHK einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand und schließen Adventssonntage aus. Sven Klein weist darauf hin: "In 11 von 16 Bundesländern sind verkaufsoffene Advents-Sonntage im Dezember möglich, dies trifft auch auf die Nachbarländer Hessen und Nordrhein-Westfalen zu. Dies führt in der wichtigen Weihnachtszeit zu Wettbewerbsverzerrungen." (PM/Red) |
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| Pressemitteilung vom 20.11.2025 |
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