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| Nachricht vom 13.11.2025 |
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| Wirtschaft |
| Berufsunfähigkeit richtig verstehen: Fakten statt Mythen |
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| Berufsunfähigkeit gehört zu den am häufigsten missverstandenen Themen der Versicherungswelt. Viele Menschen haben ein unzutreffendes Bild davon, ab wann sie tatsächlich berufsunfähig sind und welche Leistungen in diesem Fall vorgesehen sind. |
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Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
Ein verbreiteter Irrtum besteht darin, Berufsunfähigkeit mit Erwerbsunfähigkeit gleichzusetzen.
Dabei handelt es sich um zwei klar voneinander getrennte Konzepte.
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person kaum noch in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit am Arbeitsmarkt nachzugehen.
Berufsunfähigkeit hingegen beginnt bereits dann, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall zu mindestens 50 Prozent und voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr ausgeübt werden kann.
Quantitative und qualitative Kriterien
Oftmals wird angenommen, dass für die Feststellung der Berufsunfähigkeit ausschließlich die verbleibende Arbeitszeit ausschlaggebend ist.
Entscheidend sind jedoch ebenso die sogenannten qualitativen Kriterien: Wenn zentrale, für das Berufsbild wesentliche Tätigkeiten nicht mehr möglich sind, kann dies bereits zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit führen – selbst wenn weiterhin mehr als die Hälfte der Arbeitszeit geleistet werden könnte.
Krankheiten als Hauptursache
Daten des Analysehauses MORGEN & MORGEN zeigen, dass Erkrankungen der häufigste Auslöser für Berufsunfähigkeit sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beruf besonders risikoreich erscheint oder die Krankheit subjektiv als „schwer“ wahrgenommen wird.
Häufig sind es gesundheitliche Einschränkungen, die im Alltag weniger auffallen, aber eine ausgeübte Tätigkeit dennoch unmöglich machen.
Typische Missverständnisse zu BU-Leistungen
Ein immer wieder anzutreffender Mythos lautet, Versicherer könnten Leistungen verweigern, wenn theoretisch eine andere Tätigkeit möglich wäre. Dies trifft jedoch nur auf ältere Verträge mit sogenannter abstrakter Verweisung zu – eine Klausel, die in modernen BU-Policen kaum noch vorkommt.
Wesentlich ist zudem die Abgrenzung zur konkreten Verweisung: Sie greift, wenn Versicherte tatsächlich eine neue Tätigkeit aufnehmen, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. In solchen Fällen kann der Versicherer die BU-Rente einstellen.
Fazit
Berufsunfähigkeit tritt oft früher ein, als viele vermuten, und sie ist nicht mit vollständiger Erwerbsunfähigkeit gleichzusetzen. Krankheiten sind die Hauptursache, und moderne Verträge bieten in der Regel deutlich besseren Schutz als ältere Policen. Wer die typischen Missverständnisse kennt, kann seine eigene Absicherung gezielt überprüfen.
Da BU-Verträge komplex sind und die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können, empfiehlt sich eine unabhängige Beratung durch einen Versicherungsmakler. Dieser kann bei der Auswahl eines passenden Tarifs unterstützen und sicherstellen, dass der Schutz im Ernstfall tatsächlich greift. (prm) |
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| Nachricht vom 13.11.2025 |
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