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| Pressemitteilung vom 11.11.2025 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Gerichtsurteil in Koblenz: Kein Schmerzensgeld nach mit Machete abgeschlagener Hand |
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| Ein Missverständnis mit schweren Folgen: In einem Wald bei Ochtendung kam es zu einem brutalen Vorfall, bei dem ein Mann eine Hand verlor. Das Landgericht Koblenz entschied nun über den Anspruch auf Schmerzensgeld. |
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Koblenz/Ochtendung. Ein folgenschwerer Abend im Sommer 2020 führte zwei Männer in einen Wald bei Ochtendung im Landkreis Mayen-Koblenz. Der spätere Verletzte war mit seinem Pkw unterwegs, als er aus nicht nachvollziehbaren Gründen das Verhalten eines anderen Mannes als bedrohlich wahrnahm.
Er feuerte dreimal mit einer Schreckschusspistole aus der geöffneten Fahrertür heraus. Zeugen, die in einem weiteren Fahrzeug hinzugekommen waren, beobachteten, wie der Schütze ausstieg. Der beschossene Mann fürchtete weitere Attacken und schlug mit einer Machete zu, wobei er seinem vermeintlichen Angreifer im Gesicht verletzte und dann die linke Hand abschlug. Diese konnte später in einer Operation wieder angenäht werden.
Subjektive Notwehrsituation
Das Landgericht Koblenz urteilte, dass der Mann mit der abgeschlagenen Hand keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Die Richter sahen den Mann mit der Machete in einer Notwehrsituation, auch wenn objektiv keine solche vorlag. "Er wähnte sich daher unter scharfem Beschuss und ist dadurch nachvollziehbar in eine gewisse Paniksituation geraten", hieß es in der Urteilsbegründung. Der verletzte Mann hatte 100.000 Euro Schmerzensgeld gefordert, was das Gericht jedoch ablehnte. (PM/Red)
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| Pressemitteilung vom 11.11.2025 |
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