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Pressemitteilung vom 01.10.2025
Rheinland-Pfalz
Belohnung für Fund im Westerwald ausgezahlt - Viele Fragen bleiben offen
Nach dem Fund des Dreifachmörders im Westerwald gibt es Neuigkeiten zur Auszahlung der Belohnung und weiteren Tatwaffen. Das Justizministerium hat dazu Details bekanntgegeben.
(Foto: Thomas Frey/dpa)Westerwald. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat einem Zeugen, der die Leiche des Dreifachmörders in Weitefeld entdeckte, eine Belohnung ausgezahlt. Dies geht aus einer Antwort des rheinland-pfälzischen Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Michael Wäschenbach hervor. Zur Höhe der Belohnung wurden keine Angaben gemacht. Der Täter, ein Mann aus einem Nachbarort, hatte im April ein Ehepaar und dessen Sohn ermordet und war geflohen. Lange blieb unklar, ob er noch lebte und wo er sich aufhielt. Seine Leiche wurde erst im August nahe Weitefeld gefunden. Während der Fahndung hatte die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von 10.000 Euro für Hinweise zur Festnahme ausgesetzt.

Das Ministerium betonte, dass das Auffinden einer Leiche eine Bürgerpflicht sei und deshalb zunächst keine Belohnung gezahlt wurde: «Das Auffinden der Leiche erfüllt die Auszahlungskriterien nicht», so das Ministerium. Dennoch könne eine Belohnung auch ohne vorherige Auslobung erfolgen, wenn es «im Einzelfall angemessen erscheint». Aufgrund des großen öffentlichen Interesses und des vorbildhaften Verhaltens des Finders wurde die Belohnung nun ausgezahlt.

Zusätzlich berichtete das Justizministerium, dass neben der Schusswaffe am Fundort der Leiche weitere Tatwaffen am Tatort entdeckt wurden. Zwei der Opfer starben an Schuss- und Stichverletzungen, das dritte wurde erschossen. «Am Tatort wurden diverse Stichwerkzeuge aufgefunden, bei denen es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um dort zurückgelassene Tatmittel handelt», so das Ministerium. Das Motiv für die Tat bleibt weiterhin unbekannt. «Die Ermittlungen haben keine Hinweise auf Beziehungen zwischen den Tatopfern und dem verstorbenen Tatverdächtigen ergeben», schrieb das Ministerium. (dpa/bearbeitet durch Red)

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