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Pressemitteilung vom 19.08.2025 |
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Rheinland-Pfalz |
CDU scheitert mit Klage gegen Ministerpräsident Schweitzer |
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Die CDU-Landtagsfraktion hat eine Organklage gegen den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer eingereicht. Sie wirft ihm einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vor. Doch der Verfassungsgerichtshof sieht die Sache anders. |
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Koblenz. Die Organklage der CDU-Landtagsfraktion gegen Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) wurde vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz abgewiesen. Anlass der Klage war ein Pressestatement Schweitzers am 5. Mai in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung in Berlin, das von der Staatskanzlei organisiert wurde. An diesem Tag wurden die SPD-Mitglieder des neuen Bundeskabinetts bekanntgegeben, darunter die neuen Bundesministerinnen Stefanie Hubig und Verena Hubertz aus Rheinland-Pfalz. Der ebenfalls aus Rheinland-Pfalz stammende CDU-Bundesminister Patrick Schnieder war nicht anwesend, was die CDU-Fraktion als unlauteren Vorteil für die SPD wertete.
Gericht: Keine Verletzung des Neutralitätsgebots
Das Gericht stellte klar, dass Schweitzer weder durch das Pressestatement noch durch Social-Media-Beiträge gegen die Verfassung verstoßen habe. Es habe ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegeben, und die Veranstaltung habe den Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien nicht verletzt. "Der Antragsgegner habe mit der in Streit stehenden Äußerung weder zugunsten noch zulasten einer politischen Partei in den Wettstreit der politischen Meinungen eingewirkt", so das Gericht weiter.
Staatskanzlei erleichtert über Urteil
Die Staatskanzlei zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. Fedor Rose, der Chef der Staatskanzlei, betonte die Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit zur Erfüllung des Informationsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger. "Ich bin dankbar für die klare Feststellung des Verfassungsgerichtshofs in Koblenz, dass die Landesregierung dabei das Neutralitätsgebot gewahrt hat", erklärte Rose.
Reaktionen der CDU
Marcus Klein, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, äußerte Enttäuschung über das Urteil. Besonders kritisierte er, dass keine mündliche Verhandlung stattfand. Klein kündigte an, das Handeln des Ministerpräsidenten weiterhin kritisch zu begleiten und auf mögliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot zu achten. (dpa/PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 19.08.2025 |
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