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Pressemitteilung vom 17.08.2025 |
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Region |
Kreis Neuwied digitalisiert Elterngeld-Anträge |
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Die Kreisverwaltung Neuwied hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung gemacht. Ab sofort können Erstanträge für das Elterngeld vollständig online gestellt werden. Dies stellt eine erhebliche Vereinfachung der bisherigen Verfahren dar. |
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Neuwied. Die Kreisverwaltung Neuwied treibt die Digitalisierung ihrer Verwaltungsprozesse weiter voran. Seit Kurzem ist es möglich, Erstanträge auf Elterngeld komplett digital zu stellen.
Landrat Achim Hallerbach erklärt: "Uns ist daran gelegen, Prozesse zeitgemäß zu vereinfachen und Abläufe zu verschlanken. Bisher konnten Elterngeldanträge nur online vorbereitet werden und mussten dann ausgedruckt und postalisch eingereicht werden. Das moderne, digitale Verfahren ist sowohl für uns als auch für Bürgerinnen und Bürger ein erheblicher Fortschritt." Der Online-Dienst "Elterngeld Digital" ist über die Website der Kreisverwaltung Neuwied erreichbar.
Mit einem Klick öffnet sich das Elterngeld-Digital-Portal, das übersichtlich strukturierte Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie den Zugang zum Anmeldeportal bietet. Eine kurze Registrierung ist erforderlich, um persönliche Daten zu schützen. Patricia Jung von der Koordinierungsstelle digitale Verwaltung betont: "Wichtig ist, dass "Elterngeld Digital" nur für Erstanträge genutzt werden kann. Bei Änderungen während des Elterngeld-Zeitraums muss direkt die zuständige Elterngeldstelle kontaktiert werden."
Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt des Kindes. Es gilt, nachzuweisen, dass das Kind selbst betreut wird und ein gemeinsamer Haushalt in Deutschland besteht. Kerstin Neckel, Referatsleiterin für "Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Bundeselterngeld", erläutert die Voraussetzungen: "Antragsvoraussetzungen sind die Gewährleistung, dass das Kind selbst betreut und erzogen wird."
Digitalisierung im Jagdwesen: Neue Online-Dienste für Jäger
Zusätzlich wurde ein neuer Online-Dienst für Jäger eingeführt. Unter dem Titel "Veterinärleistungen Wildursprung" können nun Erlaubnisse zur Probenentnahme für Trichinenuntersuchungen, Wildursprungsscheine, Wildmarken und die Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen digital beantragt werden. (PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 17.08.2025 |
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