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Pressemitteilung vom 27.06.2025 |
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Region |
Neuwieder Kreistag beschließt Fortschreibung des nachhaltigen Abfallwirtschaftskonzepts |
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Der Neuwieder Kreistag hat einstimmig die Fortschreibung des regionalen Abfallwirtschaftskonzeptes beschlossen. Landrat Achim Hallerbach betont die Bedeutung eines aktiven Stoffstrommanagements für eine nachhaltige Rohstoffwirtschaft im Kreis. |
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Kreis Neuwied. In der jüngsten Sitzung des Neuwieder Kreistags wurde das überarbeitete Abfallwirtschaftskonzept einstimmig angenommen. Landrat Achim Hallerbach erklärt: "Nun können wir unsere kommunale Abfallwirtschaft mit ihrem bürgernahen Entsorgungssystem mit hoher Qualität zu fairen Preisen auch in den kommenden Jahren nachhaltig weiterentwickeln. Es ist unser erklärtes Ziel, durch aktives Stoffstrom-Management die kommunale Abfallwirtschaft zu einer nachhaltigen Rohstoffwirtschaft zu formen." Die Schwerpunkte des Konzepts liegen auf Ressourcen-Effizienz, der Etablierung nachhaltiger Prozesse und dem Ausschluss von gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen aus dem Wirtschaftskreislauf.
Bereits vor der Abstimmung erhielt das Konzept Anerkennung von übergeordneten Stellen. Ende Januar bescheinigte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord dem Landkreis eine "hohe Qualität des Konzeptes". Auch das Landesamt für Umwelt lobte das "vorausschauende Denken" bei der Planung geeigneter Maßnahmen für eine moderne Abfallwirtschaft.
Geplante Maßnahmen
Das Konzept umfasst konkrete Maßnahmen wie den Bau einer Grünschnittaufbereitungsanlage in Linkenbach, die Anfang nächsten Jahres in Betrieb gehen soll. Diese Anlage wird Brennmaterial und Kompost produzieren. Weitere Punkte sind effiziente Lösungen für Bioabfälle, Wertstoffhöfe und die Nutzung der Kreisdeponien. Zudem sollen die Sortier- und Erfassungsquoten verbessert, CO₂-neutrale Fahrzeuge beschafft und Schulungsangebote für Kindergärten und Schulen ausgebaut werden. Auch Re-Use-Möglichkeiten für Sperrmüll und der Ausbau von Photovoltaikanlagen sind Teil des Plans.
Die Entwicklung des Konzepts erfolgte in mehreren Sitzungen des Verwaltungsrats der Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR. Hintergrund der Fortschreibung ist die gesetzliche Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung von Abfallwirtschaftskonzepten gemäß § 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und § 6 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG).
Landrat Hallerbach zeigt sich optimistisch: "Es gibt viel zu tun. Und ich bin davon überzeugt, dass es uns mit dem Team der Abfallwirtschaft gelingt, geeignete Maßnahmen umzusetzen und wir unserem Anspruch 'Bürgernahes Entsorgungssystem mit hoher Qualität zu fairen Preisen' weiterhin gerecht werden." (PM/Red) |
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Pressemitteilung vom 27.06.2025 |
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