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Nachricht vom 19.03.2023
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Landgericht Koblenz: Angeklagter soll Mutter getötet und angezündet haben
Bei der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz begann am Montag, dem 20. März, der Prozess gegen einen Angeklagten, der im Zustand der Schuldunfähigkeit in Neuwied mehrere schwerwiegende Straftaten begangen haben soll.
Landgericht Koblenz. Archivfoto: Wolfgang RabschKoblenz. Zusammenfassung der Anklage: Dem 28-jährigen Angeklagten werden von der Staatsanwaltschaft insgesamt fünf Taten zur Last gelegt, die er im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll.

Er soll am 21. August 2022 unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug geführt und dieses vorsätzlich in ein parkendes Polizeifahrzeug gesteuert haben, wodurch an beiden Fahrzeugen ein Totalschaden entstand. Die Schadenshöhe am Polizeifahrzeug soll sich auf über 30.000 Euro belaufen. Weiterhin soll der Angeklagte zwei zur Hilfe kommende Polizeibeamte beleidigt und bei seiner Ingewahrsamnahme Widerstand geleistet haben.

Am 8. September 2022 soll der an einer paranoiden Schizophrenie erkrankte Angeklagte dann in dem gemeinsam bewohnten Haus seine Mutter getötet haben, wobei er zur Ausführung der Tat ein Messer sowie ein Beil verwendet haben soll. Nachdem das Opfer seinen schweren Verletzungen erlegen war, soll der Beschuldigte den Leichnam unter Zuhilfenahme von Isopropanol angezündet haben, sodass das Haus in Brand geriet. Dies hat der Angeklagte laut Anklage billigend in Kauf genommen.

Ein Übergreifen der Flammen auf das unmittelbar angrenzende Nachbarhaus wurde durch die Feuerwehr verhindert. Der Sachschaden wird mit rund 100.000 Euro beziffert.

Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus zu beantragen. Da die Staatsanwaltschaft Koblenz davon ausgeht, dass der Angeklagte die Taten im Zustand einer paranoiden Schizophrenie begangen hat, wird von einer Schuldunfähigkeit des Angeklagten ausgegangen und somit die Verhandlung als Sicherungsverfahren durchgeführt.

Grausame Details, die zum Tod der Mutter führten
Beim Verlesen der Anklageschrift kamen grausame Details zur Sprache, die den Tod der Mutter herbeiführten. Es kam wohl zu einer verbalen Auseinandersetzung des Angeklagten mit seiner Mutter, worauf der Angeklagte in den Keller ging, um aus einem Rucksack ein Beil und ein Filetiermesser zu nehmen. Mit dem Beil schlug er mehrmals seiner Mutter gegen den Kopf, stach mit dem Messer auf sie ein. Weitere Details möchten wir an dieser Stelle nicht nennen. Anschließend überschüttete der Angeklagte seine Mutter mit Isopropanol, bestehend aus 99,9 Prozent Alkohol, daher leicht entflammbar. Er verteilte die Flüssigkeit im ganzen Raum und entzündete diese, denn das ganze Haus sollte brennen. Die Mutter war zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich bereits verstorben, denn die später durchgeführte Obduktion ergab, dass innere Blutungen zu ihrem Tod führten.

Der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin gab bekannt, dass keine Erörterungen zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung stattgefunden haben.

Belehrt über sein Aussageverweigerungsrecht, wollte der Angeklagte aussagen. Stockend, mit vielen Pausen versehen, konnte er auf Fragen des Gerichts antworten. "Ich habe meine Mutter getötet, sie war eine Hexe. Ich holte ein Messer und eine Axt aus einem Rucksack und stach mit dem Messer mehrfach von hinten auf sie ein. Dann schlug ich ihr mit der Axt mehrmals gegen den Kopf und holte das Isopropanol und wollte sie anzünden. Was dann passierte, weiß ich nicht mehr", so die Aussage des Angeklagten.

Zeugen berichten

Ein Zeuge, der mit seiner Lebensgefährtin eine Hälfte des Doppelhauses bewohnte, schilderte eindrucksvoll die dramatischen Geschehnisse in dieser Nacht. "Meine Lebensgefährtin und ich wurden durch eigenartige Geräusche in der Nacht wach, es schepperte und krachte, wir sahen Qualm aus dem Rollladenkasten des Nachbarn aufsteigen, dann waren wieder Schlaggeräusche zu hören, als wenn man gegen einen Sandsack boxt. Meine Lebensgefährtin rief die Polizei, ich ging nach draußen, um mein Auto wegzufahren, welches vor dem brennenden Fenster stand.

Als der Nachbar aus dem Haus kam, trug er nur ein T-Shirt und Socken, ansonsten war er unbekleidet, total blutverschmiert und teilweise bedeckten Brandwunden seinen Körper. Da ich nicht wusste, was passiert war, fragte ich ihn nach seiner Mutter. Er stammelte: Es tut mir leid, sie ist jetzt im Himmel, sie brennt, die alte Hexe. Die Polizei war sehr schnell vor Ort, ich hielt ihn im Schwitzkasten fest, weil er flüchten wollte. Als ihm Handfesseln angelegt werden sollten, wehrte er sich heftig und leistete Widerstand. Die Feuerwehr war auch sehr schnell vor Ort und konnte verhindern, dass unser Haus auch ein Opfer der Flammen wurde. Meine Lebensgefährtin ist seit dem Vorfall traumatisiert, von dem, was sie erlebt und gesehen hat. Wenn möglich, bitte ich auf ihre Vernehmung zu verzichten". Der Bitte des Zeugen folgten alle Prozessbeteiligten.

Im Anschluss wurden mehrere Polizeibeamte vernommen, die das Geschehen vor Ort miterlebten. Sie schilderten die Auffindesituation des Angeklagten, den sie nackt und blutüberströmt vorfanden. Es bereitete erhebliche Schwierigkeiten, den Angeklagten zu fixieren, da er immer wieder zu flüchten versuchte. Das Haus stand im Vollbrand, meterhohe Flammen schlugen aus dem Fenster. Der Angeklagte äußerte auch, dass die Hexe jetzt brennen würde, sie jetzt im Himmel sei und er sie lieben würde.

Übereinstimmend bekundeten die Polizeibeamten, dass der Angeklagte in Neuwied polizeibekannt sei, unter anderem durch einen Vorfall, als er vor der Polizeidienststelle in Neuwied absichtlich in einen dort abgestellten Funkstreifenwagen fuhr, sodass an beiden Autos Totalschaden entstand. Außerdem wurde bei verschiedenen Kontrollen festgestellt, dass der Angeklagte Marihuana konsumiert und auch welches mit sich führte.

Ein Mitglied der Feuerwehr Neuwied, der als Erster in voller Schutzausrüstung das brennende Zimmer betrat, erklärte, es hätte eine ungeheure Hitze geherrscht. In dem Zimmer war alles verbrannt und in Asche gelegt, sodass er zunächst den verkohlten Leichnam der Frau nicht entdecken konnte.

Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen und wird am 22. März 2023 fortgesetzt. Der NR-Kurier wird weiter berichten. Wolfgang Rabsch

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