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Nachricht vom 04.10.2022
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Prozess: Exhibitionistische Handlungen von 74-Jährigen aus der VG Asbach vor einem Kind?
Heute (5. Oktober 2022) begann vor der Dritten Strafkammer des Landgerichts Koblenz, unter dem Vorsitz von Richterin Anke van den Bosch, der Strafprozess gegen einen 74-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Asbach.
SymbolfotoVG Asbach/Koblenz. Wie lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Koblenz?
Der Mann, der drei Schlaganfälle erlitten hat, und zudem an einer multifaktoriellen Demenz leidet, soll zwischen Juni 2016 und Juni 2018 in insgesamt sieben Fällen vor einem noch minderjährigen Kind exhibitionistische Handlungen vorgenommen haben. Das damals dreizehnjährige Mädchen soll bei der ersten Tat im Juni 2016, auf dem Heimweg von der Schule an dem Anwesen des Angeklagten vorbeigekommen sein. Sie sah dort den Angeklagten, der nackt neben seinem Auto stand. Etwa zwei Wochen später kam das Mädchen erneut auf dem Heimweg von der Schule an dem Haus des Angeklagten vorbei, der an einem Fenster stand, die Latzhose bis zu den Knien heruntergezogen hatte, und dabei an seinem Glied manipulierte, wobei der Intimbereich deutlich sichtbar war. In einem weiteren Fall kam das Mädchen erneut an dem Haus des Angeklagten vorbei, und konnte dort in einen Pferdeanhänger reinsehen. Sie konnte erkennen, dass der Angeklagte erneut an seinem Glied manipulierte. In drei weiteren Fällen, wobei der letzte am 5. Juni 2018 geschehen sein soll, war der Angeklagte abermals im Haus zu sehen, wobei er immer an seinem Glied manipulierte. Die Staatsanwaltschaft Koblenz geht davon aus, dass der Angeklagte die Straftaten im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat.

Die Vorsitzende gab bekannt, dass keine Gespräche zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung stattgefunden haben.

Schlechte Kommunikation zwischen dem Angeklagten und dem Gericht
Die Kommunikation mit dem Angeklagten gestaltete sich als ausgesprochen schwierig, da dieser nach den Schlaganfällen und der fortschreitenden Demenz, nur sehr stockend sprechen konnte, und sich häufig Hilfe suchend nach seiner Frau und seiner Anwältin umsah.

Von seinen persönlichen Verhältnissen konnte herausgefunden werden, dass er in verschiedenen Berufen gearbeitet hatte, als Lkw-Fahrer und Lagerist in einer Spedition, zuletzt 25 Jahre im öffentlichen Dienst. 2007 ging er in Frührente, er ist verheiratet und hat zwei Kinder im Alter von 52 und 49 Jahren.

Zu den Vorwürfen der Anklage befragt, gab der Angeklagte an, dass diese nur teilweise stimmen würden. Dann musste die Verhandlung wegen Erschöpfung des Angeklagten kurzfristig unterbrochen werden.

Ist eine Prostata – Operation schuld an allem?
Nach der Pause erklärte der Angeklagte, dass er sich 2011 einer Prostata-Operation habe unterziehen müssen, seitdem würde er keine Erektion mehr bekommen, und habe beim Wasserlassen sehr große Probleme. Da er häufig in einer Latzhose herumlaufen würde, könne es sein, dass er diese mal heruntergelassen hätte, weil er plötzlich den Drang zum Urinieren gehabt hätte. Er will nicht ausschließen, dass er dabei auch an seinem Glied gerieben habe, dadurch sei ihm das Urinieren leichter gefallen. Das alles hätte aber keinen sexuellen Hintergrund gehabt, zudem könne er sich an das Mädchen überhaupt nicht erinnern. Er bestritt nicht, dass er auch nackt durchs Haus gelaufen sei, ist aber der Meinung, das Mädchen hätte ihn durchs Fenster nicht sehen können.

Da der Angeklagte ausgesprochen erschöpft wirkte, wurde die Hauptverhandlung unterbrochen, und soll am 7. Oktober 2022 fortgesetzt werden. Zu diesem Termin ist die inzwischen 18-jährige Zeugin der Anklage geladen, die dann möglicherweise Licht ins Dunkel bringen wird. Der WW-Kurier wird vom weiteren Verlauf des Verfahrens berichten.
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