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Nachricht vom 27.09.2022
Politik
VG-Rat Rengsdorf-Waldbreitbach beschließt Kauf von Freibad Rengsdorf
In seiner Sitzung am 26. Juni hat der Verbandsgemeinderat den einstimmigen Grundsatzbeschluss gefasst, das Freibad Rengsdorf und die dazugehörigen Grundstücke zum 1. Januar 2023 als zentrale Sportanlage in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde zu übernehmen.
Die Übernahme des Freibades Rengsdorf durch die Verbandsgemeinde kann nun erfolgen. Archivfoto: Wolfgang TischlerRengsdorf. Voraussetzung für die Übernahme war eine gutachterliche Stellungnahme durch den Gutachterausschuss beim Katasteramt Westerburg und die Zustimmung durch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Neuwied. Beides wurde seinerzeit von der Verwaltung veranlasst und lag nun zur Sitzung den Ratsmitgliedern vor.

In dem vom 29. August 2022 erstellte Wertgutachten wurde ermittelt, dass der Beschaffungswert aktuell circa 980.000 Euro beträgt. Zur Wertfindung führte der Ausschuss aus: „Das in den 1970er Jahren erbaute Freibad wurde in den Jahren 2001 bis 2003 bezüglich der Schwimmbecken generalsaniert und befindet sich in einem guten Unterhaltungszustand. Die vorhandenen Gebäude (Überdachung mit WC und Duschen, Büro- und Sanitätsraum; Kiosk, Hallen-, Bademeister- sowie Technikgebäude) wurden später erbaut oder sukzessive modernisiert und sind ebenfalls in einem baujahrsbedingten guten Allgemeinzustand. Für die Wertfindung wurde, bei einer durchschnittlichen Gesamtnutzungsdauer von 40 Jahren für solche Anlagen, eine Restnutzungsdauer circa 20 Jahren unterstellt. Die 2020 installierte Fotovoltaik-Anlage wurde mit dem Anlagevermögen von circa 49.000 Euro berücksichtigt.

Der Bodenwert, als verbleibende Gemeinbedarfsfläche, ist mit der Qualität land- und forstwirtschaftliche Fläche von 1970 und dem aktuellen Bodenwertniveau von 1,40 Euro/Quadratmeter, mit insgesamt 42.000 Euro angesetzt. Hinzu kommen noch die Außenanlagen (Einfriedungen und Parkplatzflächen) sowie die Versorgungsanschlüsse mit einem Ansatz von 50.000 Euro.“

Die Kommunalaufsichtsbehörde hat das Gutachten zur Kenntnis genommen und stimmt zunächst fernmündlich einem möglichen Erwerb des Grundstückes durch die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach zum ermittelten Wert von 980.000 Euro zu.

Die Aufsichtsbehörde führt in der Argumentation aus, dass es sich vorliegend um einen Vermögenserwerb im öffentlichen Interesse handelt, der keine Anhaltspunkte für eine kommunalrechtliche Beanstandung aufzeige. Rechtliche Bedenken werden daher nicht erhoben, wenn Verbands- und Ortsgemeinde das vorgelegte Gutachten als Berechnungsgrundlage für einen Vermögenserwerb heranziehen.

Die Ratsmitglieder konnten der vorgenannten Argumentation folgen und beschlossen einstimmig, bei einer Enthaltung, dass der Erwerb durch die Verwaltung in die Wege geleitet werden soll. (woti)
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