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Pressemitteilung vom 10.08.2022
Politik
Heimische Energiegenossenschaften profitieren von neuer EEG-Novelle der Ampelregierung
Endlich gibt es gute Neuigkeiten aus Berlin. Mit der EEG-Novelle (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wird es nun endlich auch für Privathaushalte leichter, sogenannte Bürgerenergieanlagen zu installieren. Auch für Energiegenossenschaften haben sich die Rahmenbedingungen verbessert.
Martin Diedenhofen in Berlin. (Foto: Martin Schmitz)Region. Gute Nachrichten aus Berlin übermittelt der Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen: “Mit der kürzlich beschlossenen, größten EEG-Novelle seit Bestehen verpflichten wir uns nicht nur, bis 2030 ganze 80 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen, sondern schaffen auch umfangreiche Erleichterungen für Bürgerenergieanlagen.“ Dies war dem Bundestagsabgeordneten ein besonderes Anliegen, hatte er sich doch in der Fraktion dafür eingesetzt, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Für Energiegenossenschaften, auch im heimischen Wahlkreis, seien die Änderungen eine wichtige Entscheidung.

“Wir haben die Frist für die Durchführung von Projekten auf drei Jahre abgesenkt und bürokratische Vereinfachungen verankert. Darüber hinaus haben wir es geschafft, den Beteiligungsradius von Bürgerenergieprojekten auf 50 Kilometer auszuweiten und den Bezug auf einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt in der Formulierung zu vermeiden“, so Diedenhofen. Dies war Energiegenossenschaften im Vorfeld ein wichtiges Anliegen gewesen. Einrichtungen wie die Maxwäll-Energiegenossenschaft mit Sitz in Altenkirchen und ihre 500 Mitglieder aus den Kreisen Altenkirchen, Westerwald, Neuwied und Rhein-Sieg, dürfte die Änderung der EEG-Novelle auch sehr freuen. Bereits vor mehreren Wochen hatte sich der Bundestagsabgeordnete im Rahmen eines Energiestammtisches mit den Verantwortlichen ausgetauscht.

“Mit dem EEG 2023 haben wir als Koalition einen guten Grundstein gelegt, um die Klimaneutralität bis 2045 anzupacken. Dazu werden wir massiv die Solar- und Windenergie stärken.“ So hat die Ampel im EEG 2023 festgelegt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im “überragenden öffentlichen Interesse liegt“. Das werde den Ausbau beschleunigen und gebe klar die Stoßrichtung vor. “Es ist der Modernisierungsschub, den es ganz dringend braucht für eine gute und nachhaltige Zukunft“, ist Diedenhofen überzeugt und spricht von einer historischen Entscheidung für Versorgungssicherheit, Autonomie und Klimaschutz. (PM)
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