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Pressemitteilung vom 30.06.2022
Politik
Raiffeisenland: Würde Änderungsgesetz Maxwäll Energie-Genossenschaft benachteiligen?
"Für mehr Akzeptanz von Anlagen der Erneuerbaren Energien in der Region bietet die Einbindung von Menschen auch die Wertschöpfung von Objekten der Genossenschaften eine ideale Grundlage", lautet das Fazit eines Austauschs des heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel mit Vertretern der Maxwäll Energie-Genossenschaft.
Die Akzeptanz erneuerbarer Energien kann durch genossenschaftlich organisierte Menschen gesteigert werden. Davon überzeugt sind (von links) Johannes Malmedie, Sebastian Pattberg, Erwin Rüddel und Friedrich Hagemann. (Foto: Reinhard Vanderfuhr/Büro Rüddel)Altenkirchen. Anlass für den Austausch war laut einer Pressemitteilung von Rüddel das in Verantwortung von Bundesminister Habeck stehende "Osterpaket" zur EEG-Novelle zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und weiterer Maßnahmen im Stromsektor. Was Johannes Malmedie, Friedrich Hagemann und Sebastian Pattberg vom Vorstand der rund 500 Mitglieder zählenden Genossenschaft aus dem Raiffeisenland mit Sitz in der Kreisstadt Altenkirchen dem Pressetext zufolge stört, ist eine Formulierung in der Novelle, welche die Möglichkeiten der seit zehn Jahren bestehenden kleinen Genossenschaft über Gebühr einschränke.

"Wir als Genossenschaft aus dem Raiffeisenland möchten die genossenschaftliche Energieversorgung mit breiter Bürgerbeteiligung ausbauen, dies auch um Widerständen aus der Bevölkerung entgegen zu wirken", betonten die Genossenschaftler. Dazu nahmen sie Bezug auf die geltende Fassung des EEG sowie die Fassung "Osterpaket" und präsentieren einen nach dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) ausgerichteten eigenen Vorschlag.

Nach Einschätzung der Energie-Genossenschaft im Raiffeisenland ist der vorliegende Regierungsentwurf insofern eine Verbesserung im Vergleich zur bisher geltenden Fassung, als dass er durch die Aufhebung des Quorums Missbrauch durch Gründung von Pseudo-Genossenschaft erschwert.

"Jedoch werden die meisten Bürgerenergiegenossenschaften nicht von der Befreiung profitieren können, da die Definition der Bürgerenergiegesellschaften durch den Bezug auf den Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt aus verschiedenen Gründen verunglückt ist. Unser Ziel ist eine preiswerte Stromversorgung nach dem Genossenschaftsprinzip für unsere Mitglieder aus den Kreisen Altenkirchen, Westerwald, Neuwied und Rhein-Sieg. Wir wollen als Genossenschaft da sein und bauen auf unser Prinzip Solidarität, wobei wir Regionalität brauchen und diese anbieten", so die Genossenschaftsabordnung.

Deshalb dürften durch die jetzt im Bundestag beratene EEG-Novelle diese Bürger-Energiegenossenschaften nicht benachteiligt werden. Da die Kreisstrukturen gerade in der Größe in Deutschland sehr unterschiedlich sind, biete es sich an die beim Entwurf der EEG-Novelle verwendeten Begriffe "Kreis" und "kreisfreie Stadt" durch einen Begriff, der die Region oder Kulturlandschaft (zum Beispiel Regionaler Umkreis von zirka 50 Kilometer rund um das geplante Projekt) abbildet.

Für mehr Akzeptanz von Anlagen der Erneuerbaren Energien in der Region biete die Einbindung von Menschen auch in die Wertschöpfung von Objekten über regionale Genossenschaften eine ideale Grundlage - gerade in der Raiffeisen-Region. Durch die jetzt im Bundestag beratene EEG-Novelle dürften diese Bürger-Energiegenossenschaften nicht benachteiligt werden.

"Die beiden bisherigen regionalen Begriffe müssen obsolet werden. Stattdessen gilt es gesetzlich zu verankern, dass Bürger-Energiegenossenschaften der Genuss der Privilegierung nicht verwehrt wird. Denn dies würde den Ausbau Erneuerbarer Energien gerade in kleingliedrig strukturierten Kommunen ganz deutlich bremsen", bekräftigte Erwin Rüddel. (PM)
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