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Nachricht vom 07.06.2022
Region
Mit 148 km/h durch Weißenthurm: Raser wegen versuchten Mordes angeklagt
War es versuchter Mord? Zurzeit steht ein 37-Jähriger vor dem Koblenzer Landgericht, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, mit bis zu 148 km/h durch Weißenthurm gerast zu sein, um einer Polizeikontrolle zu entgehen. Dazu kommen weitere Delikte, teilweise unter Drogeneinfluss. Die Beweisaufnahme gestaltet sich schwierig: Der Mann bestreitet, gefahren zu sein.
Landgericht Koblenz. (Foto: Wolfgang Rabsch)Koblenz. Die Liste der Vorwürfe ist lang und liest sich wie der Plot eines Autobahn-Krimis: Konkret legt die Staatsanwaltschaft legt dem 37 Jahre alten Angeklagten zur Last, im Februar 2021, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten versucht zu haben, sich einer Verkehrskontrolle durch Polizeibeamte zu entziehen, sodass es im Stadtgebiet von Weißenthurm zu einer Verfolgungsfahrt gekommen sei. Mehrfach habe der Angeklagte hierbei Geschwindigkeiten bis zu 148 km/h erreicht und Passanten, insbesondere Kleinkinder, erheblich gefährdet, indem er diese mit hoher Geschwindigkeit und geringem Abstand passiert habe. An einer Engstelle ohne Bürgersteig habe ein Vater seinen vierjährigen Sohn gerade noch von der Straße ziehen können, bevor der Angeklagte nur wenige Zentimeter mit unverändert hoher Geschwindigkeit an ihnen vorbeigerast sei.

Schließlich sei der Angeklagte mit einer Geschwindigkeit von 148 km/h auf ein stehendes Polizeifahrzeug zugefahren und habe die Geschwindigkeit erst unmittelbar vor dem Fahrzeug auf 64 km/h verringert. Die im Polizeiwagen befindlichen Beamten hätten sich gerade noch durch einen Sprung in ein angrenzendes Gleisbett und auf die Fahrbahn zu retten gewusst. Nur durch einen glücklichen Zufall sei es dem Angeklagten noch gelungen, die Engstelle mit dem Einsatzwagen unfallfrei zu passieren. Durch weitere grob verkehrswidrige Manöver sei es dem Angeklagten an diesem Tag zunächst noch gelungen, sich einer vorläufigen Festnahme zu entziehen.

Im April 2021 soll der Angeklagte zudem unter Vorhalt einer echt wirkenden schwarzen Schusswaffe sowie verbalen Drohungen versucht haben, von einem Bekannten 200 Euro als Rückzahlung auf angebliche Schulden einzutreiben, was jedoch gescheitert sei, da der Bedrohte sich nicht habe einschüchtern lassen.

Darüber hinaus werden dem Angeklagten im April und Juni 2021 mindestens vier weitere Fahrten ohne Fahrerlaubnis sowie teilweise unter Drogeneinfluss vorgeworfen. Dabei habe er im Juni mit einem Kleinkraftrad erneut versucht, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Der Angeklagte, der an diesem Tag auch im Besitz von kleineren Mengen Marihuana und LSD sowie gefälschten 20-Euro-Scheinen gewesen sei, habe durch die Polizei jedoch abgedrängt und festgenommen werden können.

Umfangreiche Beweisaufnahme
Bevor es möglicherweise am 29. Juni 2022 zu den Plädoyers und eventuell einem Urteil kommt, fand nun ein weiterer Hauptverhandlungstermin statt, nach dem bereits in vier Verhandlungstagen zuvor versucht wurde, den Fall aufzuklären. Der Angeklagte, der nunmehr seit Juni 2021 in Untersuchungshaft sitzt, hatte vor Gericht erklärt, dass er in der Vergangenheit massiv unter Drogenproblemen gelitten habe. Zwischenzeitlich war er über einen längeren Zeitraum drogenfrei, durch persönliche Probleme erlitt er jedoch einen Rückfall. An die ihm vorgeworfenen Taten könne er sich jedoch nicht erinnern, er wisse auch nicht, wo er sich an den Tattagen aufgehalten habe.

Mehrere Zeugen wurden zu dem Tatkomplex befragt, auch die beiden Polizeibeamten, die den Angeklagten durch Weißenthurm verfolgt hatten. Sie erklärten, dass sie den Fahrer mehrfach kurz gesehen hätten, und es für möglich hielten, den Angeklagten als den Fahrer erkannt zu haben. In drei Fällen hatte der Angeklagte das Fahren ohne Fahrerlaubnis eingestanden. Auch technische und psychiatrische Gutachter erstatteten ihre Expertisen.
Vor Gericht wurden viele Urkunden zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht und verlesen, auch einige Ausdrucke über Google Maps, die den Verlauf der Verfolgungsjagd dokumentierten, wurden eingesehen.

Die Sitzung wurde unterbrochen und soll am 29. Juni 2022 fortgesetzt werden, wobei beabsichtigt ist, die Beweisaufnahme zu schließen, die Plädoyers zu halten, und ein mögliches Urteil zu sprechen. (Wolfgang Rabsch)
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