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Nachricht vom 12.05.2022
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Prozess wegen des sexuellen Missbrauchs in Linz beim Landgericht Koblenz erneut vertagt
Es gibt noch immer kein Urteil: Vor dem Landgericht Koblenz läuft gerade der Prozess gegen einen Mann aus Linz am Rhein, dem vorgeworfen wird, den eigenen Sohn in mindestens 20 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Zu einer Entscheidung konnte das Gericht aber immer noch nicht kommen, das Prozessende wurde ein weiteres Mal vertagt.
Vor dem Koblenzer Landgericht muss sich ein Mann aus Linz wegen des schweren sexuellen Missbrauchs des eigenen Sohnes verantworten. (Foto: Wolfgang Rabsch)Koblenz / Linz am Rhein. Triggerwarnung: Der folgende Text beinhaltet Themen um den sexuellen Missbrauch und Nötigung von Kindern und Minderjährigen und kann auf einige Menschen verstörend wirken.
Mindestens 20 Mal soll der Angeklagte sexuelle Handlungen bis zum Beischlaf an dem Jungen vorgenommen haben, der in 15 Fällen davon noch unter 14 Jahren alt war. Der NR-Kurier hatte bereits berichtet.

Auch bei einem weiteren Fortsetzungstermin vor dem Landgericht in Koblenz, konnte noch nicht, wie eigentlich vorgesehen, ein Urteilsspruch erfolgen. Eigentlich war es seitens der Strafkammer beabsichtigt, das Verfahren bereits in der vorherigen Sitzung durch Urteil zu beenden. Doch kurz vor Ende der Beweisaufnahme stellte der Verteidiger des Angeklagten einen Beweisantrag dahingehend, dass dem Angeklagten infolge seines erhöhten Alkoholkonsums verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt werden müsse. Durch den täglichen Konsum von mindestens 12 Flaschen Bier hätte bei dem Angeklagten eine eklatante Persönlichkeitsstörung vorgelegen, die die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit begründen würde.

Den Antrag auf ein psychiatrisches Gutachten lehnte der Vorsitzende Richter Rupert letztlich ab, da das Gericht sich selbst in der Lage sehe, sich darüber ein Urteil zu bilden.

Beim jüngsten Verhandlungstermin kam nun eine weitere Zeugin zu Wort: Die junge Frau war von 2012 bis 2013 mit dem geschädigten Sohn des Angeklagten liiert. Sie bekundete, dass er ihr gegenüber nie etwas von den sexuellen Übergriffen geschildert habe. Sie wäre total geschockt gewesen, als sie von den Vorfällen hörte.
Nach einigen rechtlichen Hinweisen im Hinblick auf die in der Anklage vorgeworfenen Daten, wollte der Vorsitzende Richter gerade die Verhandlung unterbrechen und einen Fortsetzungstermin ansetzen, als die Verteidigung einen weiteren Beweisantrag vortrug.

Beweisantrag der Verteidigung auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens
Nunmehr beantragte die Verteidigung des Angeklagten die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens durch einen Sachverständigen im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit der belastenden Aussagen des geschädigten Zeugen. Der Zeuge habe Abweichungen bei verschiedenen Aussagen erkennen lassen und keine genaue Anzahl oder Daten zu den sexuellen Handlungen konkret angeben können. Der Zeuge würde selbst unter einer psychischen Erkrankung leiden, des Weiteren über psychische und psychosomatische Beschwerden klagen. Zudem würde eine posttraumatische Belastungsstörung vorliegen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, so wie die Vertreterin der Nebenklage traten diesem Antrag erneut entgegen. Aufgrund des Beweisantrages wurde die Verhandlung erneut unterbrochen und soll am Donnerstag, 19. Mai, fortgesetzt werden. Sollte der neue Beweisantrag der Verteidigung zurückgewiesen werden, könnten an diesem Tag die Plädoyers erfolgen so wie das Urteil gesprochen werden.

Rückblick über den bisherigen Verfahrensverlauf
Vor der Strafkammer des Landgerichts Koblenz begann am 2. Mai 2022 der Strafprozess gegen einen 59- jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Linz, dem schwerer sexueller Missbrauch seines eigenen Sohnes vorgeworfen wird. In mindestens 20 Fällen soll der Angeklagte sexuelle Handlungen bis zum Beischlaf an dem damals Minderjährigen vorgenommen haben, wobei der Junge in 15 Fälle noch unter 14 Jahren alt war. Der Angeklagte machte zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Der Sohn, der als Zeuge aussagte, bestätigte die Anklagevorwürfe der Staatsanwaltschaft Koblenz. Während der Zeit des Missbrauchs ist den drei Frauen, mit denen der Angeklagte in dieser Zeit zusammen war, nichts an dem geschädigten Jungen aufgefallen. Dieser sei auch sehr verschlossen gewesen. Erst als der Druck für ihn zu groß wurde, offenbarte er sich der zweiten Ehefrau des Angeklagten. Auf ihren Vorhalt, warum er das so lange mit sich rumgetragen habe, hätte der Zeuge gesagt: „Als Kind weiß man nicht, ob es richtig oder falsch ist, was der Vater mit einem macht.“ Die Frauen bestätigten übereinstimmend, dass sie keinerlei Anzeichen erkennen konnten, dass der Zeuge von dem Angeklagten regelmäßig sexuell missbraucht wurde. (Wolfgang Rabsch)
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