NR-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied
Nachricht vom 24.01.2022
Region
Erstmals im Land: Anhörung kann in Neuwied online erfolgen
Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine geringfügige Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht. Das Recht sieht indes auch vor, dass der Gesetzesübertreter die Möglichkeit für eine Anhörung erhält.
Abine Menne (vorn) von der Bußgeldstelle, Beigeordneter Ralf Seemann, IT-Fachmann Michael Buchheim und die stellvertretende Amtsleiterin Carla Weßendarp sind froh über den weiteren Schritt zur Digitalisierung, der ein rascheres Bearbeiten ermöglicht. Foto: Stadt Neuwied  Neuwied. Die Anhörung lässt sich bei der Stadtverwaltung Neuwied als erster Kommune in Rheinland-Pfalz nun online gestalten. Ermöglicht hat das die enge Kooperation zwischen der Wagner AG als Betreiberin des Bußgeldverfahrens Eurowig, der KommWis aus Mainz und der Stadtverwaltung Neuwied.

Was ist das Neue am Anhörung-Online-Verfahren? Carla Weßendarp, stellvertretende Ordnungsamtsleiterin, erklärt: „Bislang konnten sich Bürgerinnen und Bürger zu Ordnungswidrigkeiten nur schriftlich äußern, und zwar mittels des Anhörungsbogens. Doch nun ist eine Erwiderung per Online-Verfahren möglich. Denn auf dem Anhörungsbogen ist mittlerweile ein verfahrensbezogener QR-Login-Code aufgedruckt. Mit dem erhält man Zugang zum Anhörung-Online-Portal, auf dem die Stellungnahme online erfolgen kann.“

Neuwied nutzt dieses Verfahren als „Pilotkunde“ seit Kurzem. Die bisherigen Erfahrungen sind durchweg positiv. „Die Abläufe werden beschleunigt und sind für alle Beteiligten transparenter“, bilanziert der zuständige Beigeordnete Ralf Seemann. „Zur Realisierung des Verfahrens waren umfangreiche technische und organisatorische Problemstellungen zu meistern“, berichtet Michael Buchheim vom IT-Amt. Doch dank der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten konnte das Projekt erfolgreich und innerhalb des geplanten Zeitrahmens umgesetzt werden. Mittelfristig soll auch der bisherige Anhörungsbrief durch eine elektronische Variante ersetzt werden.

Die mittlerweile etablierte QR-Code-Technik wird sowohl genutzt, um den Bürgern ein komfortables Anmelden zu ermöglichen, als auch im Falle des Akzeptierens der Ordnungswidrigkeit eine direkte Übernahme der Zahldaten fürs Online-Banking mittels weiterem QR-Code im Portal. Für die Zukunft ist geplant, auf den „Knöllchen“ ebenfalls einen QR-Zahlcode anzubringen.

Hintergrund: Die KommWis GmbH ist der kommunale IT-Dienstleister für Kommunen in Rheinland-Pfalz. Sie ist ein Tochterunternehmen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, des Städtetages Rheinland-Pfalz und des Landkreistages Rheinland-Pfalz.


Nachricht vom 24.01.2022 www.nr-kurier.de