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Nachricht vom 05.12.2021
Wirtschaft
Gas.de stellt Lieferung an Kunden aus dem Westerwald ein
Schlechte Nachrichten für Kunden der Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Der Energiediscounter hat die Erdgaslieferung mit Ablauf des 2. Dezember eingestellt. Das gilt auch für Kunden der Zweitmarke „Grünwelt Energie“, heißt es in einer Pressemitteilung der EVM.
SymbolfotoKoblenz. Im Netzgebiet der EVM-Gruppe sind hiervon rund 4.500 Kunden betroffen, zahlreiche davon aus dem Westerwaldkreis. „Die Betroffenen müssen sich keine Sorgen machen. Sie sitzen nicht im Kalten: Wir springen ein und versorgen sie zuverlässig mit Erdgas“, erklärt EVM-Unternehmenssprecher Christian Schröder. „Wir raten diesen neuen Kunden dringend, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um die Zeit der Ersatzversorgung so kurz wie nötig zu halten. Wir bieten an, einen regulären Erdgasliefervertrag mit uns abzuschließen, der dann auch rückwirkend zum Start der Ersatzversorgung beginnen kann.“

Explodierende Preise am Gasmarkt schaden Billiganbietern
Wie Gas.de geht es aktuell vielen Billiganbietern am Markt. Sie wurden durch explodierende Energiepreise am sogenannten Spotmarkt, also dem Markt, an dem Energie kurzfristig eingekauft wird, überrascht. Einige erhöhen ihre Preise dann exorbitant, andere kündigen von einem Tag auf den anderen ihren Kunden – wie aktuell Gas.de.

Der Unternehmenssprecher EVM erklärt: „Das Handeln der Discounter auf dem Markt, die mit Billigtarifen Kunden geworben haben, geht gerade in solchen Zeiten nicht mehr auf und unsere Anzahl von Kunden in der Grundversorgung steigt.“

Menschen, die durch das Ausscheiden von Gas.de und anderen Anbietern in die Ersatzversorgung fallen, schreibt die EVM immer kurzfristig mit dem weiteren Vorgehen und einem Angebot für einen längerfristigen und sicheren Energieliefervertrag an. Bei Fragen ist das regionale Unternehmen in seinen 14 Kundenzentren vor Ort, telefonisch unter 0261 402-11111, per E-Mail an serviceteam@EVM.de oder per Videoberatung erreichbar. Termine können unter EVM.de/videoberatung vereinbart werden.

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