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Nachricht vom 09.09.2021
Wirtschaft
Schlüssel nachmachen: Das muss man beachten
In der Praxis ist es möglich, ein Duplikat eines Schlüssels anzufertigen. Rechtlich ist das aber mit Einschränkungen verbunden. So dürfen Angestellte nicht beliebig oft einen Schlüssel, der ihnen vom Arbeitgeber ausgehändigt wurde, nachmachen lassen. Tresor- und Sicherheitsschlüssel können nur mit Einwilligung des Eigentümers dupliziert werden.
Foto Quelle: pixabay.com / <a href=https://pixabay.com/de/users/mastertux-470906/ target=_blank rel=nofollow>mastertux</a>Büroschlüssel nachmachen lassen
Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer einen Büroschlüssel, der es ihm ermöglicht, jederzeit ins Büro zu gelangen. Dazu einen Haustürschlüssel oder eine Schlüsselkarte, um in das Gebäude zu gelangen. Der Arbeitnehmer will zur Sicherheit eine Kopie der Schlüssel anfertigen lassen, falls die Erstschlüssel verloren gehen. Das ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich zustimmt. Dieser bestimmt darüber hinaus, wo die Schlüssel zu lagern sind, bis diese eines Tages benötigt werden. Ohne Zustimmung darf ein Arbeitnehmer die Schlüssel nicht kopieren oder Unbefugten überlassen.

Fahrzeugschlüssel anfertigen lassen
Das eigene Kind hat soeben den Führerschein erhalten und ist von nun an fahrberechtigt. Eltern, die ihren Kindern kein eigenes Fahrzeug kaufen möchten oder können, erlauben in der Regel die Fahrzeugnutzung des Familienautos. Von einem Auto gibt es in der Regel nur zwei Schlüssel, einen Erst- und einen Ersatzschlüssel. Um den Fahrzeugschlüssel nachmachen zu lassen, müssen sich Fahrzeugbesitzer an den Fahrzeughersteller wenden. Das gilt der Sicherheit, sonst könnte jeder, der einen Autoschlüssel findet, eine Kopie anfertigen lassen und das Auto fahren.

Sicherheitsschlüssel erfordert einen Sicherungsschein
Schlüssel von einem Sicherheitsschlüssel darf beispielsweise Schlüssel Jakob nur nachmachen, wenn der Sicherungsschein vorliegt. Unter Umständen ist es nicht möglich, den Schlüssel zu kopieren, weil dieser nur beim Originalhersteller nachzubestellen ist. Sicherheitsschlösser unterliegen höheren Sicherheitsstandards, dafür kann beispielsweise kein Mieter einen solchen Schlüssel anfertigen lassen ohne die Zustimmung des Vermieters. Das ist ein großer Vorteil, wenn der Mieter auszieht und ein neuer einzieht. Dieser muss sich nicht fürchten, dass der Vormieter noch Zugang zu den Wohnräumen erhält. Auch Schließanlagen erfordern Sicherheitsschlüssel, die nicht einfach kopiert werden können. Wer einen Ersatzschlüssel möchte, der wendet sich an den Eigentümer und nur mit seiner Zustimmung ist das Nachmachen eines Schlüssels rechtlich möglich.

Tresorschlüssel und der Nachweis über die Besitzverhältnisse
Könnte jeder einen Schlüsseldienst rufen, um ein Tresor öffnen zu lassen, zu dem ein weiterer Tresorschlüssel benötigt wird, dann würden die Diebe sich kaum mehr anstrengen müssen. Selbstverständlich darf ein Tresorschlüssel nicht ohne Nachweis der Besitzverhältnisse kopiert werden. Schlüsseldienste dürfen zudem keine Tresoröffnung durchführen, ohne die Besitzverhältnisse zu klären. Eigentümer von einem Tresor müssen einwandfrei nachweisen, dass es sich um ihren Tresor handelt. Im Notfall sind Schlüsseldienste berechtigt, die Polizei einzuschalten, wenn die Glaubwürdigkeit des Auftraggebers zweifelhaft ist.

Schlüssel eines Mietobjektes nachmachen lassen
Mieter, die einen Schlüssel für ein einfaches Türschloss ihrer Mieträume erhalten, dürfen den mit Zustimmung des Vermieters nachmachen lassen. Das trifft auch dann zu, wenn der Vermieter bei der Wohnungs- oder Hausübergabe zu wenige Schlüssel ausgehändigt hat. Einem Mehrpersonenhaushalt stehen so viele Schlüssel zu, wie an volljährigen Personen im Mietobjekt leben. Mieter sind außerdem berechtigt, die Schlösser nach dem Einzug auszutauschen und sind ihrem Vermieter keine Rechenschaft über die Anzahl der vorhandenen Schlüssel schuldig. Sie müssen beim Auszug allerdings die alten Schlösser wieder einbauen lassen und die Schlüssel dem Vermieter übergeben. Das gilt jedoch nicht für die Haustürschlüssel eines Mehrmietparteienhauses, dort darf ein einzelner Mieter kein Schloss austauschen lassen. (prm)

Gastautorin:
Izabela Kurzeja
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