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Nachricht vom 27.08.2021
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Das elektronische Finanzamt erweitert Angebotspalette
Neu: Elektronische Abgabe von Lohnsteuervordrucken ab Oktober möglich. Steuerklassenwechsel, Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung und weitere Vordrucke nun auch über ELSTER.
Neuwied. Das elektronische Finanzamt „MeinELSTER“ erweitert seine Angebotspalette: Die bislang nur in Papierform abzugebenden amtlichen Lohnsteuervordrucke können ab dem 1. Oktober 2021 auch online an das Finanzamt übermittelt werden.

Dazu zählen folgende, häufig benötigte Vordrucke:
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, einschließlich Anlagen
Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern
Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
Erklärung zum dauernden Getrenntleben
Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen / lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Um die Abgabe von Anträgen, eine Steuererklärung oder andere Serviceleistungen, wie zum Beispiel die vorausgefüllte Steuererklärung, elektronisch über das Elster-Online-Portal machen zu können, ist zuvor eine Registrierung erforderlich.

Informationen zur Registrierung gibt es unter: www.elster.de
Bereits beim Elster-Online-Portal angemeldete Personen müssen sich nicht erneut registrieren. Die elektronische Übermittlung ist auch über andere Steuersoftware aus dem Handel möglich. Welche Programme darunter fallen, findet sich unter: www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt.
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