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Nachricht vom 19.06.2021
Region
Polizei Neuwied berichtet vom Wochenende
Pressebericht der Polizeiinspektion Neuwied für den Berichtszeitraum Freitag, 18. Juni, 11 Uhr bis Sonntag, 20. Juni, 11 Uhr. Unfälle und Ruhestörungen dominierten die Einsätze. Daneben wurde ein PKW wegen wiederholten Verstößen sichergestellt.
Schwerverletzter Radfahrer
Neuwied.
Am Freitag um 11:40 Uhr, kam es zu einem Verkehrsunfall in der Langendorfer Straße in Neuwied. Aus Richtung Berggärtenstraße kommend befuhr eine 21-jährige Fahranfängerin mit ihrem PKW Marke BMW die Langendorfer Straße stadteinwärts. Beim Abbiegen auf ein Tankstellengelände übersah die Fahrerin einen 77-jährigen Radfahrer, der auf dem dort neu angelegten Radfahrstreifen ebenfalls stadteinwärts fuhr. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, wodurch der Radfahrer zu Fall kam und schwer verletzt wurde. Der Radfahrer wurde durch den verständigten Krankenwagen in ein Neuwieder Krankenhaus eingeliefert. Am PKW und dem Fahrrad entstand geringer Schaden.

Ruhestörungen
Strahlender Sonnenschein und Temperaturen über 30 Grad Celsius sorgten in der Nacht von Samstag auf Sonntag, für zahlreiche Meldungen von Störungen der Nachtruhe durch private Feiern.

Ermittlungserfolge bei Unfallfluchten
Im Berichtszeitraum ereigneten sich neben acht Verkehrsunfällen mit reinen Blechschäden auch drei Verkehrsunfälle, bei denen im Rahmen der Unfallaufnahme festgestellt werden musste, dass sich der jeweilige Unfallverursacher unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hatte. Durch Zeugenhinweise und eigene Ermittlungen konnten in allen drei Fällen aber die verantwortlichen Fahrzeuge und Fahrzeugführer ermittelt werden, die sich nun im Rahmen eines eingeleiteten Strafverfahrens für ihr Fehlverhalten verantworten müssen.

Wiederholungstäter: Sicherstellung seines PKW
Am Freitagmittag um 11:58 Uhr, befuhr ein 39-jähriger Mann aus Andernach mit seinem PKW, Marke BMW, die Langendorfer Straße in Neuwied. Da aus vorangegangenen Einsätzen bereits bekannt war, dass der verantwortliche Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und zudem das Fahrzeug nicht zugelassen ist, wurde der PKW einer Verkehrskontrolle unterzogen. Zur Verhinderung weiterer Straftaten mit der Benutzung des Fahrzeugs wurde der PKW sichergestellt und abgeschleppt. Gegen den Mann wurden Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet.

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