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Nachricht vom 09.06.2021
Region
Corona im Kreis Neuwied: Inzidenz bei 14,2
Die Kreisverwaltung Neuwied meldet am Donnerstag, den 10. Juni elf neue Corona-Infektionen. Die Zahl der infizierten Menschen, die sich aktuell in Quarantäne befinden müssen, beläuft sich auf 106.
Neuwied. Der vom RKI ausgewiesene Inzidenzwert für den Kreis Neuwied beträgt 14,2. Da der vergangene Donnerstag ein Feiertag war mit entsprechend wenig festgestellten Neuinfektionen, werden wir wohl morgen eine etwas höhere Inzidenz haben.

Mit Blick auf das Wochenende weist die Kreisverwaltung noch einmal darauf hin, dass Gottesdienst nach der 22. Corona-Verordnung wieder mit mehr Gläubigen gefeiert werden dürfen. Es gelten die allgemeinen Abstandsregelungen, aber keine festen Höchstgrenzen mehr. Aus aktuellem Anlass betont die Kreisverwaltung aber noch einmal, dass dabei weiterhin die verschärfte Maskenpflicht – also auch am Platz –gilt.

FAQs zum Thema „Genesene“
Wer bereits eine Corona-Infektion durchgestanden hat, für den gelten teilweise andere Regeln. Aber wer gilt als Genesen und wie lange? Wie komme ich an meine Bescheinigung? Das Gesundheitsamt der Neuwieder Kreisverwaltung gibt Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:

Wofür gibt es „Genesenenbescheinigungen“?
Der Bundesgesetzgeber hat entschieden, dass vollständig geimpfte Personen und Menschen, die eine COVID-19 Erkrankung durchgemacht haben, zumindest die gleichen Erleichterungen im Alltag, zum Beispiel beim Besuch der Gastronomie erhalten, wie negativ getestete Personen. Weiterhin gelten für diese Personengruppen Ausnahmen in Bezug auf einige Quarantänepflichten. Dafür wurde am 8. Mai die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV) im Bundesanzeiger veröffentlich.

Wer gilt als Genesen?
Um als von COVID-19 genesen zu gelten müssen zwei Bedingungen gegeben sein: Durch eine PCR-Untersuchung muss der COVID-19 Erreger nachgewiesen worden sein. Nach dem Erstnachweis des Erregers müssen 28 Tage vergangen sein.

Wie erhalte ich die Genesenenbescheinigung?
Das Gesundheitsamt verschickt die Bescheinigungen automatisch. Sie müssen nichts unternehmen. Bitte sehen Sie von telefonischen oder Nachfragen per Mail ab. Diese beschleunigen nicht die Bearbeitung. Die Mitarbeiter im Gesundheitsamt haben bereits über 6.400 Bescheinigungen verschickt. Der Wortlaut dieser Bescheinigungen ist nach Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz erstellt. Aktuell infizierte oder erkrankte Personen erhalten die Bescheinigung automatisch, und zwar so, dass sie vorliegt, wenn die Gültigkeit beginnt.

Wie lange gilt die Genesenenbescheinigung?
Grundsätzlich für sechs Monate nach dem ersten PCR-positiven Befund,

Sollte ich die Genesenbescheinigung auch nach dem Gültigkeitsdatum aufheben?
Dies ist unbedingt zu empfehlen. Sollten Sie sich für eine Impfung gegen SARS-CoV2 (COVID-19) entscheiden, so benötigen Sie nach heutigem Wissensstand nur eine Impfung für die (Grund-)Immunisierung. Diese Impfung sollte frühestens sechs Monate nach Ihrer nachgewiesenen Infektion erfolgen. Mit der Genesenenbescheinigung und dem Impfnachweis gelten Sie 14 Tage nach der Impfung als vollständig geimpft.

Ich habe einen Antikörpernachweis durch eine Blutuntersuchung nachgewiesen. Bekomme ich auch eine Genesenenbescheinigung?
Leider nein. Durch eine Antikörperbestimmung kann nicht der Zeitpunkt der Erstinfektion festgestellt werden. Insofern kann nicht gesagt werden, wie lange die Immunität voraussichtlich bestehen bleibt. Das Robert Koch Institut führt hierzu aus: „Bisher ist nicht bekannt, wie hoch die Antikörperkonzentration sein muss, um nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion von einem sicheren Schutz ausgehen zu können (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html).

Mein Selbsttest und / oder ein POC-Test von einer anerkannten Teststelle war positiv. Eine PCR-Untersuchung wurde nicht durchgeführt. Erhalte ich eine Genesenenbescheinigung?
Leider nein. Zwar ist hier der mutmaßliche erste Tag der Infektiosität bekannt, aber diese Tests bieten nicht die gleiche Zuverlässigkeit wie der „Goldstandard“ des PCR-Testes. Daher werden diese Tests laut Verordnung nicht akzeptiert.
(PM/red)
       
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