NR-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied
Nachricht vom 07.04.2021
Politik
Schulen im Kreis Neuwied befinden sich aktuell im Wechselunterricht
„Wir haben uns am gestrigen späten Abend mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und heute (8. April) nochmal aktuell mit der Leitung unseres Gesundheitsamtes abgestimmt, dass der Schulbetrieb aktuell im Wechselunterricht bleiben soll“, so der 1. Kreisbeigeordnete Michael Mahlert nach eingehenden Beratungen.
SymbolfotoNeuwied. Laut Michael Mahlert ist dieser Abwägungsprozess in Zeiten hoher Inzidenzwerte ein sehr schwieriger und findet immer zeitnah quasi ein über den anderen Tag statt. Nur so lasse sich eine angemessene aktuelle Entscheidung treffen. So galt es auch am gestrigen Abend respektive am frühen Morgen des heutigen Tages die aktuelle Faktenlage zu bewerten und danach zu entscheiden.

„In unseren Schulen haben wir aktuell keine Hot-Spots und wir haben zusammen mit dem Land die Möglichkeit geschaffen, bis zu dreimal wöchentlich alle Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer sowie alle an der Schule Beschäftigten zu testen (einmal als Schnelltest und zweimal als Selbsttest).

Für uns ist der Wechselunterricht selbstverständlich nicht in Stein gemeißelt, sondern wir behalten die Situation in Absprache mit unserem Gesundheitsamt und der ADD als Schulaufsichtsbehörde und Dienstherr immer aktuell im Auge, um auch bei Bedarf von der Präsenzpflicht abzuweichen“, so Mahlert, und weiter „eine wie in einigen sozialen Medien dargestellte Taskforce ist nicht existent; hier entscheiden die genannten Verantwortlichen in inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung.“

Zur Verdeutlichung: der Kreis kann nicht flächendeckend alle Schulen schließen. Die Zuständigkeit der Grundschulen liegt bei den Verbandsgemeinden oder Ortsgemeinden. Das Gesundheitsamt kann eine Schulschließung verfügen, wenn ein umfangreiches Infektionsgeschehen oder Infektionsausbruch in einer Schule festgestellt würde. Eine flächendeckende Schließung von Schulen geht nur im Rahmen einer Allgemeinverfügung. Dienstherr der Schulen ist das Land. Der Kreis als Schulträger ist nur zuständig für die Gebäude und Infrastruktur.

Abschließend betont der Schuldezernent, dass alle Beteiligten die Sorgen und Nöte der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern und Lehrerschaft hören und sehr ernst nehmen.
(PM)
Nachricht vom 07.04.2021 www.nr-kurier.de