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Nachricht vom 01.04.2021
Region
Polizei kontrollierte nachts in Neuwied
Im Landkreis Neuwied gilt aufgrund der hohen Inzidenzwerte eine nächtliche Ausgangssperre. Dies bedeutet, dass sich niemand ohne triftigen Grund im Freien aufhalten darf. Die Polizei und Ordnungsbehörden prüfen dies. Wir waren mit der Videokamera dabei.
Foto und Video: Uwe SchumannNeuwied. „Das Verlassen einer im Gebiet des Landkreises Neuwied gelegenen Wohnung oder Unterkunft und der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ist täglich im Zeitraum zwischen 21 und 5 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt“, heißt es in der Allgemeinverfügung des Landkreises Neuwied. Es reicht nicht, diese Maßnahme anzukündigen und verpflichtend einzuführen. Die Umsetzung muss auch entsprechend kontrolliert und überwacht werden. Dazu kündigte die Polizeidirektion Neuwied an, vermehrt die Einhaltung der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz und dazugehörigen Allgemeinverfügungen zu kontrollieren. Die Polizei Neuwied hat uns gestattet, eine Fußstreife zu begleiten. Dies durften wir auch mit der Kamera dokumentieren.

Angekündigt wurden die Kontrollmaßnahmen im Bereich Innenstadt/Fußgängerzone und dem Deichvorgelände in Neuwied sowie auf Spielplätzen. Gegen 23 Uhr begann unser Kontrollgang in Neuwied am Pegelturm. Auf den ersten Blick schien alles ruhig. Rheinstraße und Friedrichstraße schienen wie verlassen. Auch auf dem Spielplatz in der Rheinstraße waren keine Personen anzutreffen. Wir gingen auf dem Deich weiter Richtung Schloßstraße. Die Blicke der Polizeikommissare gingen aber immer wieder über die Brüstung auf den Fußweg auf der Rhein-Seite und die Deichstraße.

Höhe Pfarrstraße entdeckte ein Kommissar mit seinem Suchscheinwerfer eine Person auf dem Deichvorgelänge. Schnell bewegte sich diese durch das Portal und verschwand weiter entlang der Pfarrstraße. „Viele Bürger, die jetzt noch unterwegs sind, nehmen sofort Reißaus, wenn sie uns sehen“, berichtet einer der Polizisten. „Sofern das möglich ist, verfolgen und stellen wir diese“. Dieser Bürger hatte Glück gehabt und konnte sich einer Maßnahme entziehen, da das Verlassen des Deiches nur ein einigen Stellen möglich ist.

Die Streife ging weiter. Das Aufenthaltsverbot in der Öffentlichkeit nach 21 Uhr gilt nicht nur für Fußgänger, sondern auch für das Fahren mit dem PKW, sofern keine triftigen Gründe vorliegen. An der Ecke Rheinstraße / Marktstraße fuhr ein PKW. Im ersten Moment ist nicht erkennbar, warum sich jemand während der Ausgangssperre noch draußen aufhält. Die Polizei bat den Fahrer anzuhalten. Er Fahrer gab an, auf dem Heimweg zu sein, suche aber aktuell noch einen Parkplatz.

Die Mittelstraße war ebenfalls ruhig. Hier wurden keine Personen angetroffen. Auch auf der zu überquerenden Kirchstraße und Engerser Straße gab es keine Beanstandungen. Am Luisenplatz blickten die Kommissare entlang der Langendorfer Straße. Auch dieser Spielplatz war kein aktueller Treffpunkt. In der Ferne ist ein Auto zu erkennen. Es war jedoch nur ein Taxi, bei dem keine Maßnahmen erforderlich sind. In der sonst viel befahrenen Markstraße herrschte verblüffende Stille. Entlang der Langendorfer Straße Richtung Rheinbrücke hielt dies weiter an.

Erneut wieder Höhe Friedrichstraße angekommen änderte sich dies jedoch. Vor einem Eingangstor standen zwei Jugendliche. Beim Herantreten der Polizisten versuchten sie wegzulaufen. Ein Kommissar setzte zum Sprint an und lief, wie anfangs schon angekündigt, hinterher. Doch der Jugendliche war schneller und konnte sich einer Kontrollmaßnahme entziehen. Eine Kommissarin blieb bei dem ersten Jugendlichen zwecks Überprüfung. Er konnte keinen triftigen Grund für seinen Aufenthalt angeben.

Währenddessen kamen zwei weitere Personen entlang der Engerser Straße. Auch diese wurden angesprochen und die Gründe des Ausgangs geprüft. Triftige Gründe lagen auch hier nicht vor. Bei allen Personen, die sich unrechtmäßig im Freien aufgehalten haben und somit gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises verstoßen haben, wurden die Personalien aufgenommen. Der Vorgang wird dann an die Kreisverwaltung als zuständige Ordnungsbehörde gemeldet. Dort wird dann geprüft, ob ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und Bußgelder verhängt werden.

Fazit von Uwe Schumann: In einer relativ kurzen Zeit und einem überschaubaren Radius wurden mehrere Personen angetroffen, die nicht zum Aufenthalt im Freien berechtigt waren. Ich freue mich jedoch, dass Polizei und Ordnungsamt die Einhaltung der Corona-Bekämpfungsverordnung und Allgemeinverfügungen tatsächlich nachhaltig überwachen. Dies dient zum Schutz aller. Nur wenn die Verordnungen eingehalten und die Anweisungen der Behörden befolgt werden, können wir die Pandemie gemeinsam bekämpfen. Mein persönlicher Dank richtet sich an die Polizei, die es mir ermöglicht hat, die Streife zu begleiten. Uwe Schumann


Das Video von den nächtlichen Kontrollen in Neuwied


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