Wohnung renovieren: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Von Zeit zu Zeit ist es unausweichlich: Die Wohnung muss renoviert werden. Lebt der Eigentümer selbst in der Wohnung, ist klar, wer die Kosten übernimmt. Doch in anderen Fällen können auf den Mieter und den Vermieter Sanierungskosten zukommen. Dann ist es im Vorfeld gut zu wissen, mit welcher finanziellen Belastung zu rechnen ist. Doch wie werden die Renovierungskosten berechnet?
Nicht jeder kann im Falle einer notwendigen Renovierung der Wohnung auf Erspartes zurückgreifen. Gerade dann ist es unvermeidlich, im Vorfeld möglichst genau die zu erwartenden Renovierungskosten berechnen und einplanen zu können, um die Finanzierung zu gewährleisten und das Zuhause nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Gut zu wissen: Auch wer aktuell nicht über die finanziellen Mittel verfügt, kann im Fall der Renovierung einen Renovierungskredit in Anspruch nehmen. Doch auch gerade dann ist es notwendig, die Sanierungskosten berechnen und somit langfristig planen zu können. Wie die Bank of Scotland erklärt, ist ein Renovierungskredit ideal für sämtliche
Renovierungsvorhaben in der Wohnung oder auch im Haus. Kunden profitieren dabei nicht nur von der finanziellen Absicherung ihrer Pläne, sondern auch von flexibel wählbaren Beträgen, Laufzeiten und Ratenhöhen. Im Idealfall können so individuelle Lösungen ermöglicht werden. Die Bank of Scotland bietet den Antrag für einen Renovierungskredit zudem unkompliziert über ein Online-Formular an.
Was kostet die Renovierung einer Wohnung in der Regel?
Doch bevor ein Renovierungskredit beantragt werden sollte, müssen zunächst die Kosten möglichst realistisch berechnet werden. Viele Mieter, aber auch Vermieter, haben oft keine Vorstellung davon, was die Renovierung einer Wohnung oder eines Hauses kostet. Im Mittelpunkt steht bloß häufig der Wunsch, günstig zu renovieren. Auch wenn es schwierig ist, eine pauschale Aussage über die Höhe der Kosten zu treffen, nennt die Seite baugorilla.com 600 bis 1200 Euro pro Quadratmeter als groben Richtwert. Dabei kommt es immer auch auf den Umfang und die Ausführung der Arbeiten an, berücksichtigt werden müssen auch Steuern, Lohn und Material. Wer viel selbst machen kann und will, kann die Kosten natürlich zum Teil erheblich senken. Um die individuellen Kosten letztendlich bestimmen zu können, muss man sich zudem erst einmal klar machen, was genau Bestandteil der Wohnungsrenovierung ist. Dazu gehören alle Maßnahmen innerhalb der Wohnung, wobei die aufwändigere Sanierung abzugrenzen ist.
Wohnungsrenovierung: Muss Mieter oder Vermieter die Kosten übernehmen?
Steht die Höhe der Renovierungskosten erst einmal fest, stellt sich bei einem Mietverhältnis die Frage, wer diese übernimmt. Dies ist zunächst einmal gesetzlich geregelt. Nach § 535 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Vermieter verpflichtet, die Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand an den Mieter zu übergeben. Zudem muss er dafür Sorge tragen, dass dieser Zustand während der Mietzeit erhalten bleibt. Dennoch kann der Vermieter auch seinen Mieter dazu verpflichten, die Wohnung zu renovieren, wenn dies vertraglich festgehalten wird. Häufig wird gleich zu Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag geregelt, ob beim Ein- oder beim Auszug des Mieters renoviert werden muss und welche darüber hinaus gehenden Pflichten in Bezug auf möglicherweise anstehende Renovierungen und sogenannte „Schönheitsreparaturen“ bestehen.
Im Mietvertrag kann durch die Kleinreparaturklausel auch geregelt werden, dass der Mieter sich an den Renovierungskosten beteiligen muss, selbst wenn der Vermieter die Kosten übernimmt. Die Klausel muss eine Höchstgrenze für den Betrag festlegen, den dann der Mieter übernehmen muss.
In jedem Fall lohnt es sich also, sich schon frühzeitig mit dem Gedanken an eine anstehende Wohnungsrenovierung, deren Finanzierung und die rechtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Wer nicht nur die Kosten, sondern auch seine Möglichkeiten kennt und sich rechtzeitig über einen Renovierungskredit informiert, dem steht auch ein größerer Spielraum für die Gestaltung der eigenen vier Wände nach den persönlichen Vorstellungen zur Verfügung. (prm)