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Nachricht vom 26.06.2019    

Wolfsriss an Schafen bei Daufenbach bestätigt

Wie die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland Pfalz, die zuständige Instanz bei Rissen durch Wild an Nutz- und Haustieren, mitteilt, sind in Daufenbach zwei Mutterschafe und ein kräftiger Schafsbock von einem Wolf gerissen worden. Der Vorfall ereignete sich am 24. Mai und die DNA-Analyse brachte nun Klarheit.

Bei Daufenbach hat ein Wolf mehrere Schafe gerissen. (Symbolfoto)

Dürrholz (Daufenbach). Dem geschädigten Schäfer, der seine Tiere aus Hobby hält und nicht namentlich genannt werden möchte, sowie dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten Gerhard Schneider aus Puderbach bot sich ein schreckliches Bild auf der Weide in Daufenbach. Denn sie fanden drei tote Schafe vor. Zudem fehlte ein Lamm gänzlich, was den erfahrenen und langjährigen Jagdpächter auf einen eventuellen Wolfsriss brachte.

„Ein Fuchs schleppt nicht so einfach ein schon recht kräftiges Lamm weg, das dann ganz verschwunden bleibt. Und an den starken Schafsbock traut sich der Fuchs auch nicht ran. Das könnte vielleicht ein kräftiger Hund gewesen sein. Aber der lässt irgendwann von der Beute ab und wir hätten das Lamm also gewiss gefunden. Außerdem hätte ich dann im Vorfeld sicherlich schon mal fremde Hunde oder Autos im Revier gesehen.“

Den Verdacht sah man seitens der Stiftung zunächst nicht und schloss nach Inaugenscheinnahme der Bissspuren an den Schafen einen Wolf zuerst aus. Dennoch wurden Proben zur DNA-Analyse genommen und diese förderten am 24. Juni ein anderes Ergebnis zutage, das dem Schäfer mitgeteilt wurde. Die Schafe fielen einem Wolf zum Opfer.

Moritz Schmitt, der Experte der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland Pfalz in Mainz erklärt: „Wir konnten anhand der DNA einen Rüden nachweisen, der im April in der Nähe von Kassel, also Nordhessen war und nur einige Tage vor dem Riss in Daufenbach in Eitorf, Nordrhein-Westfalen. Daher haben wir es mit einem Langdistanzzieher zu tun. Eine Abstammung aus einem bekannten Rudel können wir anhand der DNA nicht nachweisen und eine Aussage zum derzeitigen Aufenthaltsort wäre reine Spekulation.“

Auf der 5 Hektar großen Fläche weiden rund 20 Schafe und diese ist mit einem für die Tierart üblichen Zaun eingepfercht. Über die Höhe des finanziellen Ausgleichs wird nun die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland Pfalz, mit dem Halter sprechen, der sich über die bisherige Abwicklung durch die Experten sehr zufrieden äußert.

Größer als der monetäre Schaden ist jedoch die Angst in der Gegend vor der zukünftigen Entwicklung. Denn wenn auch der „hessische Wolf“ scheinbar nur auf der „Durchreise“ war, so mehren sich in der Region ähnliche Fälle. Bereits 2016 wurde in der Verbandsgemeinde Dierdorf ein Damwildgatter von einem Wolf heimgesucht und im hohen Westerwald bei Daaden wurde der Stegskopf offiziell zum „Wolfsgebiet“ erklärt.



Für diese Gebiete gelten dann gesonderte Voraussetzungen und die Landwirte haben andere Auflagen, aber auch Ansprüche. So wird der Zaunbau vom Land stark subventioniert und die Schäden werden generell ersetzt. Besorgt über die Nachricht zeigt sich der erste Beigeordnete der Gemeinde Dürrholz Ulrich Neitzert, der darauf verweist, dass die Fundstelle der gerissenen Schafe dicht an einem Naturlehrpfad und dem Kindergarten liegt. Auch wenn der Wolf grundsätzlich Kinder -wie Menschen allgemein- nicht im Beuteschema hat, so beängstigt eine eventuelle Nähe des Wolfes im Hinterkopf durchaus.

Mittendrin die Jägerschaft; die den Landwirten in ihren Revieren gerne -wie hier Gerhard Schneider- Unterstützung bietet, aber zwischen den Stühlen der politischen Entscheidungen sitzt. Denn seit langem schlägt der Deutsche Jagdverband als offiziell anerkannter Naturschutzverband vor, den Wolf neben dem Eintrag als geschützte Art im Bundesnaturschutzgesetz parallel ins Jagdrecht zu nehmen. Nicht um einen Freibrief zur erneuten Ausrottung zu erhalten, sondern als Basis für den professionellen Umgang mit den Prädatoren.

„Wenn die Tierart ins Jagdrecht aufgenommen würde, dann hätten die Jäger neben der genau zu definierenden Möglichkeit von nötigen Entnahmen auch die Pflicht zur Hege; also den Auftrag für den nachhaltigen Erhalt angemessener Populationen im jeweiligen Lebensraum.“, erklärt Kreisjagdmeister Kurt Milad die verworrene, oft ideologisch gefärbte Debatte um ein liebevolles „Willkommen Wolf“ oder die gegenteilige Meinung, man brauche ihn nicht. „Denn am Ende entscheidet ohnehin nicht der Mensch, wo der Wolf sich ansiedelt, sondern die Art selbst.“, bringt es Milad auf den Punkt. Und mit dieser Tatsache gälte es künftig gemeinsam mit allen Betroffenen umzugehen und entsprechende Maßnahmen im Sinne aller Landnutzer zu erarbeiten. Im Sinne des Schutzes von Wild- und Nutztieren gleichermaßen.

Pressemitteilung des Hegerings Puderbach


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