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Nachricht vom 19.08.2014    

Von Tauschbörsen und Downloads im Internet

Was tun, wenn eine Abmahnung kommt? Ignorieren ist nicht die Lösung. Kostenfreier Vortrag der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. in Koblenz, Anmeldung ist erforderlich.

Icon: NR-Kurier.de

Region. Haben Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwälten im Namen der Musik,- Computerspiele-, Fotografie- oder Filmindustrie erhalten? Ihnen wird vorgeworfen eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, indem Sie rechtswidrig, also ohne eine Erlaubnis des/der Rechteinhaber/s, Dateien wie Musikstücke, Filme, Computerspiele oder Fotos im Internet in Tauschbörsen zum Herunterladen (Download) angeboten und/oder selbst heruntergeladen haben? Solche Anfragen häufen sich seit geraumer Zeit bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Die Rechteinhaber dieser Werke, meistens große Unternehmen, gehen strikt gegen solche Urheberrechtsverletzungen vor und beauftragen ihre Anwälte, die angeblichen Rechteverletzer mittels eines Abmahnschreibens unter Fristsetzung abzumahnen. Oftmals fordern die Anwälte Schadensersatz und Anwaltskosten, die in der Regel zunächst als ein Vergleichsbetrag in einer Summe geltend gemacht werden. Sollten Sie ein solches anwaltliches Abmahnschreiben erhalten haben, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, dieses nicht einfach zu ignorieren, sondern umgehend tätig zu werden.




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Was Sie unternehmen müssen und worauf Sie achten sollten, erläutert ein auf Urheberrecht spezialisierter Honoraranwalt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. in dem kostenfreien Vortrag bei der Verbraucherberatung Koblenz, Entenpfuhl 37 am Freitag, 12. September um 15 Uhr. Eine vorherige Anmeldung unter der Rufnummer 0261/12727 (Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr sowie Freitag 9 bis 13 Uhr) oder unter vb-ko@vz-rlp.de ist erforderlich.


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