Haftbefehl gegen Sohn in Bad Neuenahr-Ahrweiler aufgehoben
Im Fall des gewaltsamen Todes eines Ehepaares in Bad Neuenahr-Ahrweiler gibt es eine überraschende Wende. Die Staatsanwaltschaft hat den Haftbefehl gegen den Sohn des Paares aufgehoben, da sich der dringende Tatverdacht nicht aufrechterhalten ließ.
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im Fall des am 19. August durch Messerstiche getöteten Ehepaares in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde der Haftbefehl gegen den 26-jährigen Sohn aufgehoben. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, konnte infolge der weiteren Ermittlungen der zunächst bestehende dringende Tatverdacht nicht aufrechterhalten werden. Der junge Mann wurde jetzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft aus der Untersuchungshaft entlassen.
Nach der Auswertung der in der Wohnung vorgefundenen schriftlichen Aufzeichnungen, den Erkenntnissen aus der rechtsmedizinischen Begutachtung der Leichen und einer Blutspurenmusteranalyse sowie aufgrund einer Gesamtbeurteilung aller Tatortspuren und einer Tatrekonstruktion ist vielmehr der Vater als mutmaßlicher Täter in dem Familiendrama zu sehen.
Tat aus Verzweiflung
Nach aktuellem Stand der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von einem sogenannten "erweiterten Suizid" des Vaters aus. Er soll mit hoher Wahrscheinlichkeit aus persönlicher Verzweiflung zunächst seine Ehefrau mit Messerstichen tödlich verletzt seine Ehefrau mit einem Messer erstochen und dann seinem herbeieilenden Sohn Stichwunden beigebracht haben. Anschließend habe er sich geplant mit zwei Stichen ins Herz selbst das Leben genommen.
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Am 19. August hatte der Sohn trotz seiner Verletzungen noch selbst den Notruf aus der gemeinsamen Wohnung gewählt. Aufgrund erster Ermittlungen wurde damals ein Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags in zwei Fällen gegen ihn erlassen, was zu seiner Untersuchungshaft führte.
Ermittlungen nahezu abgeschlossen
Nach der aktuellen Erkenntnislage dürfte es sich um eine dramatische Familientragödie gehandelt haben. Die Ermittlungen sind nach derzeitigem Stand weitgehend abgeschlossen. Über den Abschluss des Verfahrens soll daher laut Staatsanwaltschaft zeitnah entschieden werden.
Aufgrund des mutmaßlich suizidalen Hintergrund des Geschehens und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Sohnes wird die Staatsanwaltschaft keine weiteren Details bekannt geben.
Falls Sie suizidale Absichten haben
Haben Sie suizidale Gedanken oder haben Sie diese bei einem Angehörigen/Bekannten festgestellt? Hilfe bietet die Telefonseelsorge: Anonyme Beratung erhält man rund um die Uhr unter den kostenlosen Nummern 0800-111 0 111 und 0800-111 0 222. Auch eine Beratung über das Internet ist möglich.(dpa/PM/TS)
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