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Pressemitteilung vom 18.08.2026    

Trockenheit erzwingt Verbot: Keine Wasserentnahme mehr im Kreis Neuwied

Der im Juli ausgesprochene Appell auf die Wasserentnahme aus Fließgewässern im Kreis Neuwied zu verzichten, reicht nun nicht mehr. Die Untere Wasserbehörde spricht aufgrund der anhaltenden Trockenheit, die auch der kürzlich eingesetzte Regen nicht ändern kann, ein Verbot der Wasserentnahme aus.

Die gesunkenen Wasserstände und hohe Verdunstungsraten, an denen auch der bislang einsetzende Regen bis jetzt nichts Wesentliches ändert, haben gravierend negative Auswirkungen auf alle Pflanzen und Tiere. (Foto: Michael Vogel/Kreisverwaltung Neuwied)

Kreis Neuwied. Aus der anhaltenden Trockenheit beziehungsweise dem bei weitem nicht ausreichenden Niederschlag hat die Untere Wasserbehörde die Konsequenz gezogen. Konkret bedeutet dies, dass die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Landkreis Neuwied bis auf Weiteres verboten ist. Diese Beschränkung ist einer wasserrechtlichen Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese gilt sowohl für die Nutzung durch den Eigentümer des Gewässers selbst, als auch für die Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemein- und Anliegergebrauchs. Damit macht die Untere Wasserbehörde von der Möglichkeit Gebrauch, in begründeten Fällen die Nutzungsrechte an Gewässern befristet einzuschränken. Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und das Landeswassergesetzes (LWG).

In der wasserrechtlichen Allgemeinverfügung ist in drei Punkten dementsprechend festgelegt: Die Entnahme von Wasser im Rahmen des Eigentümer-, Gemein- und Anliegergebrauchs an allen Oberflächengewässern im Landkreis Neuwied wird mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf untersagt. Ausgenommen hiervon ist die Entnahme von Wasser im Brandfall durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr.

Die Untersagung gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde, in den Nebenbestimmungen der Erlaubnis jedoch keine Angaben zum zu erhaltenden Mindestwasserabfluss in den betreffenden Oberflächengewässern enthalten sind.



Die sofortige Vollziehung wird im besonderen öffentlichen Interesse angeordnet.

Vom Appell zum Verbot
Bereits im Juli hatte die Kreisverwaltung Neuwied an die Bevölkerung appelliert, auf die Wasserentnahme aus den einheimischen Fließgewässern zu verzichten. Wegen der anhaltenden Knappheit sieht sie sich nunmehr gezwungen, diesem Appell jetzt ein Verbot folgen zu lassen.
So haben die gesunkenen Wasserstände und hohe Verdunstungsraten, an denen auch der bisher einsetzende Regen bis jetzt nichts Wesentliches ändert, gravierend negative Auswirkungen auf alle Pflanzen und Tiere, die auf den Lebensraum am und im Gewässer angewiesen sind.

Dementsprechend bittet die Untere Wasserbehörde um Verständnis für ihre Anordnung.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Neuwied telefonisch unter 02631 803-381 oder 02631 803-296 zur Verfügung. (PM/Red)


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