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Nachricht vom 11.05.2026    

Gerichtsurteil: Schlaglöcher können Pflichtverletzung des Landes sein

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz verdeutlicht die Verantwortung der öffentlichen Hand bei Straßenschäden. Doch auch die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer bleibt entscheidend.

Landgericht Landau. Foto: Uwe Anspach/dpa

Landau. Ein tiefes Schlagloch auf einer innerörtlichen Kreisstraße führte im Dezember 2022 zum Sturz eines E-Bike-Fahrers. Das Landgericht Landau in der Pfalz entschied nun, dass ein schwer beschädigter Straßenbelag eine Pflichtverletzung der öffentlichen Hand darstellen kann. Insbesondere dann, wenn bekannte Schäden nur unzureichend repariert werden. Trotz dieses Verstoßes besteht jedoch nicht automatisch ein Anspruch auf Schadenersatz.

Das Gericht stellte fest, dass sich die Straße zum Unfallzeitpunkt in einem verkehrswidrigen Zustand befand. Das Schlagloch war über vier Zentimeter tief und stellte auf der Hauptstraße ohne Radweg eine erhebliche Gefahr für Radfahrer dar. Frühere Reparaturen wurden als provisorisch bewertet, womit das Land seiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei. Regelmäßige Kontrollen und wirksame Beseitigung oder Absicherung von Gefahrenstellen seien notwendig.




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Trotz dieser Feststellungen blieb die Klage des E-Bike-Fahrers erfolglos. Das Schlagloch sei für einen aufmerksamen Radfahrer erkennbar gewesen und hätte umfahren werden können. Der Fahrer gab zudem an, nicht auf die Fahrbahn geachtet zu haben. Das Urteil unterstreicht somit die Bedeutung der Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer, auch bei mangelhaften Straßenverhältnissen. (dpa/bearbeitet durch Red)


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