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Pressemitteilung vom 11.05.2026    

Radfahren in Teilen der Fußgängerzone in Neuwied künftig erlaubt

Der Neuwieder Stadtrat hat mit großer Mehrheit entschieden, ausgewählte Abschnitte der Fußgängerzone künftig für den Radverkehr freizugeben.

Einige Bereiche werden für den Radverkehr freigegeben. (Foto: Kreisverwaltung NR)

Neuwied. Damit setzt die Verwaltung einen wichtigen Baustein des städtischer Plan zur Verbesserung des Verkehrs um und schafft für Radfahrer eine bessere Verbindung durch die Innenstadt. Konkret wird das Radfahren in der Engerser Straße, in der Langendorfer Straße zwischen Luisen- und Schloßstraße sowie in der Friedrichstraße erlaubt. Andere zentrale Bereiche, insbesondere die Mittelstraße und der Luisenplatz, bleiben weiterhin ausschließlich Fußgängern vorbehalten.

Oberbürgermeister Jan Einig betont die Zielrichtung der Entscheidung: "Wir wollen den Radverkehr in Neuwied stärken und gleichzeitig die angenehme und sichere Atmosphäre in unserer Innenstadt erhalten. Mit der jetzt beschlossenen Lösung schaffen wir beides: eine bessere Verbindung für Radfahrer und weiterhin geschützte Bereiche für Fußgänger."

Hintergrund der Entscheidung ist die Entwicklung einer durchgängigen Radverbindung zwischen dem Berliner Platz und dem Rheintalweg. Die derzeit im Ausbau befindliche Engerser Straße als Fahrradstraße spielt dabei eine zentrale Rolle. Ohne die Öffnung angrenzender Abschnitte der Fußgängerzone wäre eine durchgehende und attraktive Führung für Radfahrer kaum möglich.

Die Verwaltung hatte dabei bewusst die Freigabe von bestimmten Straßen vorgeschlagen, aber nicht die in der Vergangenheit diskutierte Öffnung der kompletten Fußgängerzone zu bestimmten Tageszeiten. Eine Kombination aus zeitlich eingeschränkten und räumlich unterschiedlichen Regelungen gilt als schwer verständlich und kaum kontrollierbar. Zudem zeigen Erfahrungen aus anderen Städten, dass klare, einfache Regelungen besser akzeptiert werden.



Für die Freigabe spricht aus Sicht der Stadt auch die bauliche Situation vor Ort: Die betroffenen Straßen sind sehr breit, sodass Fußgänger und Radfahrer dort in der Regel problemlos aneinander vorbeikommen. Gleichzeitig bleibt der Schutz von Fußgängern ein zentraler Aspekt. Für Radfahrer gelten in den freigegebenen Bereichen klare Regeln: Sie dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen besondere Rücksicht nehmen. Darauf wird die Stadt im Zuge einer begleitenden Informationskampagne ausdrücklich hinweisen.

Die Auswirkungen der neuen Regelung werden genau beobachtet. Sechs Monate nach Einführung berichtet die Verwaltung dem Planungsausschuss über die Erfahrungen und mögliche Anpassungen. Wann genau die neue Regelung in Kraft tritt, wird noch bekanntgegeben. (PM)


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